Folgen des Lkw-Durchfahrtsverbots für die Stadt Lüdenscheid

Verkehr — Antwort — hib 881/2023

Zur aktuellen Verkehrssituation im südlichen Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9274) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8995).


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Abgeordneten hatten in der Anfrage auf das für die Stadt Lüdenscheid in Folge der Sperrung der Rahmedetalbrücke auf der Bundesautobahn A45 zum 19. Juni 2023 erlassene Lkw-Durchfahrtsverbot für den Transitverkehr verwiesen. Dies habe zu einem Ausnahmezustand in den umliegenden Kommunen des südlichen Märkischen Kreises geführt, der sich weiter zuspitze. Ein Großteil des Verkehrs verlagere sich auf die Stadt Kierspe und führe zu langen Staus, erhöhter Lärmbelastung und Beanspruchung der fragilen Infrastruktur, hatte die Unionsfraktion geschrieben.

Der Antwort zufolge ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) über die Verkehrssituation im Raum Kierspe informiert. Grundlage dafür seien Informationen der Auftragsverwaltung Nordrhein-Westfalen, Verkehrslagemeldungen sowie Presseberichte. Verkehrsrechtliche Maßnahmen oblägen den örtlich zuständigen Verkehrsbehörden, wird mitgeteilt. Diese könnten Beschränkungen erlassen, „sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen“.

Auf die Frage, inwieweit Hinweise auf weiträumige Umleitungen der A 45 seit der Anordnung des Lkw-Durchfahrtsverbots aktualisiert und verbessert wurden, heißt es in der Antwort: Die Autobahn GmbH des Bundes habe die Beschilderung entlang der Autobahn nach der Anordnung der Lkw-Durchfahrtsbeschränkung in Lüdenscheid angepasst. Ergänzend zur bestehenden weiträumigen Umleitung sowie der örtlichen Umleitung werde durch zusätzliche Beschilderung frühzeitig auf die Durchfahrtsbeschränkung hingewiesen.

Erfolglos geblieben ist den Angaben zufolge bislang ein Austausch mit Anbietern von Karten- und Navigationsdiensten zur Verbesserung der frühzeitigen Anzeige der Straßensperrung der A 45 bei Lüdenscheid sowie der Umleitungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen und die Stadt Lüdenscheid hätten Gespräche mit den gängigen Anbietern von Karten- und Navigationsdiensten geführt, heißt es. Von den angefragten Anbietern werde eine Zusammenarbeit bisher jedoch nicht unterstützt.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel