Führerscheinumtausch – diese Fristen gelten

Führerscheinumtausch – diese Fristen gelten
Führerscheinumtausch – diese Fristen gelten

Bis 2033 soll jeder Führerscheininhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen

Viele Führerscheine müssen daher getauscht werden. Wie das ablaufen soll, hat nun der Bundesrat beschlossen. Alle Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen befristeten Kartenführerschein getauscht werden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Für Inhaber eines grauen oder rosa Führerscheins: (Staffelung nach Geburtsjahr)

  • Jahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
  • Jahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
  • Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
  • Jahrgänge ab 1971: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
  • Jahrgänge vor 1953: Umtausch bis zum 19.01.2033

Für Inhaber eines Kartenführerscheins: (Staffelung nach Ausstellungsdatum )

  • ausgestellt zwischen 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • ausgestellt zwischen 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • ausgestellt zwischen 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • ausgestellt im Jahr 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • ausgestellt im Jahr 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
  • ausgestellt im Jahr 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
  • ausgestellt im Jahr 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
  • ausgestellt zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Es sind weder eine neue Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung vorgesehen. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt durch den Wechsel unangetastet. Alle neuen Führerscheine sind künftig nur noch 15 Jahre gültig.

Für den Umtausch fällt eine Gebühr in Höhe von 24 Euro an. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins ist persönlich in der Führerscheinstelle zu stellen. Neben der Gebühr, dem Personalausweis und dem Führerschein ist ein aktuelles biometrisches Foto notwendig. Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6 Euro in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragstellung mitzubringen.

Landkreis Grafschaft Bentheim