Grenzwerteinhaltung ohne Fahrverbote

Umweltministerium legt 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Offenbach vor

Umweltministerin Priska Hinz hat heute in Wiesbaden die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Offenbach vorgelegt.


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„Ich freue mich außerordentlich, dass in Offenbach durch ein umfangreiches und auf eine Verkehrswende ausgerichtetes Maßnahmenkonzept der Stadt eine Grenzwerteinhaltung ohne Fahrverbote erreicht werden kann.“ Die Fortschreibung war erforderlich, weil zwei der vier Messstellen in Offenbach am Main noch immer Überschreitungen des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zeigen.

„Durch die Corona-Pandemie wurde der Umstieg aufs Rad gefördert. Dieser Trend soll mit einer deutlichen Ausweitung des ÖPNV-Angebots und einem Ausbau des Radwegenetzes gefördert werden. Gleichzeitig soll die Infrastruktur durch beispielsweise eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellplätzen und Ladestationen für Elektrofahrräder angepasst werden. Denn nur durch ein Angebot, das die Bedürfnisse der Menschen deckt, kann eine Verkehrswende gelingen“, ergänzte Ministerin Hinz. Als weitere Maßnahme zur Minderung der Abgasemissionen im innerstädtischen Verkehr wird auf einigen Straßenabschnitten ein Tempolimit eingeführt und durch optimierte Ampelschaltungen der Verkehrsfluss verbessert. Zusätzlich wurde die Hälfte der Offenbacher Busflotte auf Elektrobusse umgestellt.

Mit Blick auf die anhängigen gerichtlichen Verfahren zeigt sich Umweltministerin Hinz sehr zuversichtlich: „Das in dem Luftreinhalteplan festgelegte Maßnahmenbündel wird zu einer Verbesserung der Luftqualität führen. Einer Erledigung der gerichtlichen Verfahren dürfte damit nichts mehr entgegenstehen.“

Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Offenbach am Main, wird in der Zeit vom 13. bis einschließlich 26. Oktober 2020 im Raum für öffentliche Bekanntmachungen bei der Stadtverwaltung der Stadt Offenbach am Main, Rathaus, Berliner Str. 100 in 63065 Offenbach am Main, 15.OG während der üblichen Offenlegungszeiten ausgelegt.

Darüber hinaus kann er auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung

sowie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter: https://www.hlnug.de/themen/luft/luftreinhalteplaene/publizierte-luftreinhalteplaene-nach-eu-recht.html eingesehen und heruntergeladen werden.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel