Kapferer begrüßt Jahressteuergesetz zur Elektromobilität

"Da Fahrzeugflotten ein zentraler Treiber für Elektromobilität sind, ist es positiv, dass hier zielführende Maßnahmen vorgesehen werden"

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen. Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Bundesregierung hinter dem Ziel vereint, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität auch durch steuerliche Anreize weiter zu beschleunigen. Da Fahrzeugflotten ein zentraler Treiber für Elektromobilität sind, ist es positiv, dass hier zielführende Maßnahmen vorgesehen werden: Zum einen soll für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge eine Sonderabschreibung eingeführt werden. Zum anderen soll die steuerliche Vergünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 verlängert werden. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass Plug-In-Hybride ab 2025 eine erhöhte elektrische Fahrleistung aufweisen müssen, damit der halbe Steuersatz gewährt wird. Auch die Steuervorteile für das Laden von E-Autos am Arbeitsplatz sollen verlängert werden.

Um das deklarierte Ziel zu erreichen, Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen, muss jedoch noch ein ganz anderer Hebel gezogen werden: Es müssen endlich die rechtlichen Hürden abgebaut werden, um die Installation von Ladesäulen am Arbeitsplatz, in Gewerbegebieten und in Mehrfamilienhäusern überhaupt zu ermöglichen. Das Bundesjustizministerium muss seinen Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und das Miet-und Wohnungseigentumsrechts dahingehend anpassen.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel