Kapferer zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität

Ein großer Kritikpunkt am Referentenentwurf betrifft hingegen die geplanten Verschärfungen bei der Grunderwerbssteuer

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität und weiterer Steuerregelungen vorgelegt. Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:


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„Es ist erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität durch Steueranreize weiter beschleunigen will. Die Verlängerung der steuerlichen Begünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 und die Einführung einer Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge sind hierfür wirksame Hebel. Positiv ist auch, dass die Steuervorteile für das Laden von E-Autos am Arbeitsplatz verlängert werden sollen.

Jetzt muss das Bundesjustizministerium schnell nachziehen: Gerade wenn es darum geht, Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, am Arbeitsplatz oder in Gewerbegebieten zu installieren, gibt es noch viele Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Vor allem ist eine Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts dringend notwendig.

Ein großer Kritikpunkt am Referentenentwurf betrifft hingegen die geplanten Verschärfungen bei der Grunderwerbssteuer:

Ziel sollte sein, missbräuchliche Steuertricks bei Share Deals zu verhindern. Die Vorschläge für die Gesetzesanpassung schießen darüber aber weit hinaus. Sie würden die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit aller Unternehmen in Deutschland bedrohen. Daher müssen sie dringend entschärft werden. Um wirtschaftlich gebotene Umstrukturierungen von Unternehmen nicht weiter zu erschweren, sollten bestehende Hemmnisse beseitigt und nicht neue geschaffen werden.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel