Ladeinfrastruktur für Wohngebäude
Online-Informationstermin zu rechtlichen Änderungen und neuer Förderung am 19.11.2020
Für die Errichtung von Ladeinfrastruktur in oder an Wohngebäuden ändert sich die Rechtslage, eine Anpassung des Wohneigentumsrechts sowie des BGB/Mietrechts ist beschlossen und soll am 01.12.2020 in Kraft treten.
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