Ladeinfrastruktur für Wohngebäude

Online-Informationstermin zu rechtlichen Änderungen und neuer Förderung am 19.11.2020

Für die Errichtung von Ladeinfrastruktur in oder an Wohngebäuden ändert sich die Rechtslage, eine Anpassung des Wohneigentumsrechts sowie des BGB/Mietrechts ist beschlossen und soll am 01.12.2020 in Kraft treten.


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Die Änderungen des Mietrechts können sich auch auf gewerbliche Mieter auswirken. Außerdem bietet der Bund über das BMVI bzw. die KfW ab 24.11.2020 die Möglichkeit zur Beantragung eines Zuschusses für Ladepunkte an/in Wohngebäuden.

Die Neuerungen sind sowohl für Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümer, Mieter, Wohnungsgenossenschaften, Immobilienunternehmen als auch für das Handwerk und weitere Akteure relevant.

Bei dieser Online-Informationsveranstaltung der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH am 19.11.2020 14-16 Uhr informieren Sie Frau Antje Böhlmann-Balan von der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Herr Dominique Sevin von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Der Termin ist Teil einer Veranstaltungsreihe der SAENA mit den sächsischen Handwerkskammern.

Noch bis 18.11.2020 können Sie sich kostenfrei unter www.effiziente-mobilitaet-sachsen.de anmelden.

Hintergrund:

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige Kompetenz- und Beratungszentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung und Energieeffizienz. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –. Die Kompetenzstelle Effiziente Mobilität Sachsen wird vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr finanziert.

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