Landesregierung missachtet erneut Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg zu Euro 5 Fahrverboten in Stuttgart

Deutsche Umwelthilfe beantragt Festsetzung eines Zwangsgeldes

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die „Saubere Luft“ in Stuttgart stellt die DUH mit heutigem Datum einen erneuten Antrag auf Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils für die „Saubere Luft“ in Stuttgart vom 27. Juli 2017.


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Diesel-Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge hätten spätestens nach Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim zum 1. Juli 2019 in den Stuttgarter Luftreinhalteplan aufgenommen werden müssen. Da die Landesregierung diese Frist verstreichen ließ, beantragt die DUH nun die erneute Verhängung eines Zwangsgeldes in der gegenüber staatlichen Stellen maximal möglichen Höhe von 10.000 Euro.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist zunehmend unverständlich, dass die grün-schwarze Landesregierung rechtskräftige Urteile zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor giftigen Dieselabgasen ignoriert und sogar den letztinstanzlichen Bescheid des Verwaltungsgerichtshofs ignoriert, der vorgibt bis zum gestrigen 1. Juli 2019 um 23.59 Uhr Fahrverbote für die besonders schmutzigen Euro 5 Diesel-Fahrzeuge im Luftreinhalteplan festzuschreiben. Abermals sehen wir uns deswegen dazu gezwungen, die Landesregierung mit einem erneuten Antrag auf Zwangsvollstreckung und der Festsetzung eines Zwangsgeldes dazu zu bewegen, endlich das Urteil vom Juli 2017 umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart haben ein Recht darauf, im gesamten Stadtgebiet saubere Luft zu atmen und die grün-schwarze Regierung muss ihnen dieses Recht endlich gewährleisten. Solange die Autohersteller ihre Betrugs-Diesel nicht auf Konzernkosten so nachrüsten, dass sie auf der Straße die Abgaswerte einhalten, werden Fahrverbote für Diesel-Pkw nötig sein, um den NO2-Grenzwert in der Luft einzuhalten.“

Hintergrund:

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am 28. Juni 2019 die Beschwerde des Landes Baden-Württemberg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 vollumfänglich zurückgewiesen. Das VG Stuttgart kam am 26. April 2019 zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2018 verstößt. Der Beschluss des VG Stuttgart aus April ist damit rechtskräftig und muss umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Aufnahme von Fahrverboten für Euro 5 Diesel-Pkw in den Luftreinhalteplan ab dem 1. Juli 2019.

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel