Lastenrad-Förderung der Stadt Köln 2020

Fördertopf für private Haushaltsgemeinschaften bereits absehbar ausgeschöpft

Mit der finanziellen Unterstützung beim Kauf von Lastenfahrrädern setzt die Stadt Köln auch in 2020 Anreize für einen emissionsfreien Warentransport.


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Das Lastenrad-Förderprogramm 2020 ist am heutigen Dienstag, 25. August 2020 gestartet und läuft noch bis Freitag, 2. Oktober 2020. Das Förderangebot richtet sich, wie auch in 2019, an die in Köln ansässigen Unternehmen mit maximal neun Mitarbeitenden, sonstige Selbstständige und Freiberufler, eingetragene gemeinnützige Vereine und Verbände, in freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenhilfe, Schulen und Krankenhäuser sowie Zusammenschlüsse von Privatpersonen aus mindestens drei Haushalten, wie beispielsweise Mieter- oder Eigentümergemeinschaften. Das Gesamtbudget für die Lastenradförderung beträgt 500.000 Euro und wird anteilig auf die verschiedenen Nutzergruppen aufgeteilt.

Gefördert werden Investitionen in Lastenfahrräder und Gespanne (Lastenräder zuzüglich Anhänger) mit 45 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro für Räder und 3.000 Euro für Gespanne. Dies gilt auch für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Da innerhalb der ersten Stunden bereits rund 160 Anträge aus dem Bereich der Nutzergruppe 3 (private Haushalte und Haushaltsgemeinschaften) eingegangen sind, ist der Fördertopf für diese Nutzergruppe bereits absehbar ausgeschöpft. Die Verwaltung muss daher neu eingehende Anträge der Nutzergruppe 3 ablehnen. Die Stadt Köln freut sich über die große Nachfrage nach Fördermitteln, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.

Werden nach Ablauf des Antragszeitraums die bereitgestellten Fördermittel für die anderen beiden Nutzergruppen nicht vollständig abgerufen, werden die verbleibenden Finanzmittel auf die weiteren Anträge der Nutzergruppe 3 verteilt. Hierbei ist die Reihenfolge des Antragseingangs innerhalb der entsprechenden Nutzergruppe ausschlaggebend. Dabei werden vollständig eingegangene Anträge bevorzugt berücksichtigt.

Im kommenden Jahr wird das Förderprogramm fortgeführt. Wer in diesem Jahr nicht für eine Förderung berücksichtigt werden konnte, kann im nächsten Jahr erneut einen Antrag stellen. Die Stadt Köln beabsichtigt, den Antragszeitraum 2021 bereits im Frühjahr zu beginnen.

Die Förderrichtlinie sowie die Antragsformulare für die verschiedenen Nutzergruppen stehen im Internet zur Verfügung.

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