Messdaten von Blitzern

Wirtschaft und Energie/Antwort

Die Bundesregierung sieht keine Vorteile in der Speicherung von "Rohmessdaten" bei Geschwindigkeitsmessgeräten. In einer Antwort (19/22570) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21971) heißte es, dass die Nutzung der Rohdaten aufgrund der physikalisch-messtechnischen Grundsätze keine zusätzliche Erkenntnis über die Korrektheit einer Messung biete.


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Zudem gebe es keine Erkenntnisse über geeichte und korrekt bediente Messgeräte, die die Verkehrsfehlergrenzen überschreiten. Die Überwachung der gerätespezifischen Anforderungen liege im Verantwortungsbereich der Physikalisch-Technische Bundesanstalt, dort werden auch sinnvolle und rechtlich mögliche Empfehlungen, etwa der Verkehrsgerichtstage, umgesetzt.

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