Regierungspräsidium Karlsruhe informierte zur Planung von Radschnellwegen im Regierungsbezirk Karlsruhe

Informationen zu Radschnellwegen in Baden-Württemberg

 Gut besucht war die heutige Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe am Schlossplatz 4-6 zur Planung von Radschnellwegen im Regierungsbezirk.


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Grundlage für den Ausbau der Radschnellwege im Regierungsbezirk Karlsruhe sind die Ergebnisse der „Impulsveranstaltung Radschnellverbindung“ des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg am 2. Mai 2019. Dort vorgestellte Ergebnisse von Machbarkeitsstudien und der zugrundeliegenden Potentialanalysen des Landes hatten unter anderem ergeben, dass sich im Regierungsbezirk Karlsruhe 24 Abschnitte für Radschnellwege eignen. Das Regierungspräsidium hatte deshalb heute Vormittag Vertreterinnen und Vertreter von Landkreisen und Städten eingeladen, die an einem dieser 24 Abschnitte liegen und potentielle Baulastträger sind. Ebenso informierte das Regierungspräsidium über mögliche Förderungen durch Bund und Land sowie Kooperationsmöglichkeiten von Land und Kommunen. „Bei unserer Pilotstrecke Heidelberg - Mannheim sind wir auf einem guten Weg und konnten bereits eine Entscheidung zur Streckenführung treffen. Bei den Planungen haben wir sehr gute Erfahrungen mit einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung gemacht, die wir bei zukünftigen Projekten für Radschnellwege fortsetzen werden“, führte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder bei der heutigen Veranstaltung aus. Das Regierungspräsidium wird nun in die Planung für den Abschnitt Karlsruhe - Ettlingen und anschließend für den Abschnitt Karlsruhe - Rastatt einsteigen. Dazu werden in einem nächsten Schritt zunächst Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten geführt.

Zuständigkeit für Radschnellwege nach Straßengesetz Baden-Württemberg

Nach dem novellierten Straßengesetz Baden-Württemberg ist die Baulast, das heißt die Zuständigkeit für Planung, Bau und Unterhalt, beim Land dann gegeben, wenn der Radschnellweg eine regionale oder überregionale Verbindungsfunktion hat, und wenn in der Regel mit einem Verkehrspotenzial von 2.500 Radfahrten pro Tag in der Prognosebelastung außerhalb der Ortsdurchfahrten gerechnet werden kann. Für Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern liegt die Baulast innerhalb der Ortsdurchfahrten grundsätzlich bei der jeweiligen Stadt.

Informationen zu Radschnellwegen in Baden-Württemberg

Radschnellwege sind qualitativ hochwertige, direkt geführte und leistungsstarke Radverkehrsverbindungen zwischen Kreisen und Kommunen. Radschnellverbindungen zeichnen sich aus durch:

  • Gesamtstrecke: mind. 5,0 km
  • Verbindung zwischen großen Kommunen
  • bedeutende Verbindung für Alltagsradverkehr (durchschnittlich mehr als 2.000 Radfahrende in 24h auf überwiegendem Teil der Gesamtstrecke)

Radschnellwege sind gerade auch auf längeren Distanzen aufgrund direkter, umwegefreier Führungen mit wenigen Stopps und großer Breiten besonders attraktiv. Sie haben daher insbesondere im Hinblick auf die steigende Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um Hauptverkehrsachsen auf Straße und Schiene zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen.

Bei Radschnellwegen wird die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit dadurch erhöht, dass durch kreuzungsfreie oder bevorrechtigte Führungen die Radfahrerinnen und Radfahrer an Kreuzungen weniger anhalten und warten müssen, dadurch erhöht sich in der Regel die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit.

Weiterführende Informationen zu Radschnellwegen in Baden-Württemberg und zum Pilotprojekt Radschnellweg Heidelberg - Mannheim sind zu finden unter:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/radverkehr/radwege/radschnellwege/ 

www.radschnellweg-hd-ma.de 

Regierungspräsidium Stuttgart