„Sächsischer Fahrradpreis 2019“:

Freistaat sucht fahrradfreundlichste Kommune Sachsens

Erstmals sollen in Sachsen die besonderen Leistungen und kommunales Engagement für die Stärkung des Fahrradverkehrs gewürdigt werden. Mit der Auslobung des Wettbewerbs „Sächsischer Fahrradpreis 2019“ sucht das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) die fahrradfreundlichste Kommune Sachsens.


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„Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sowie die Förderung des Radverkehrs und des Fahrradtourismus sind ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung. Mit dem Wettbewerb wollen wir insbesondere kommunale Projekte zur Förderung des Fahrradverkehrs und das bisherige Engagement der Städte und Gemeinden anerkennen, aber auch Anreiz für zukünftige Maßnahmen geben“, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Bis einschließlich 15. März 2019 können Städte, Gemeinden und kommunale Zweckverbände konkrete Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung der Fahrradinfrastruktur dienen, einreichen. Über die Vergabe des mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Preises entscheidet eine Fachjury mit je einem Vertreter aus dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, der Landesverkehrswacht Sachsen, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, der TU Dresden, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V., dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr und dem SMWA.

Die Verbesserung und Förderung des Radverkehrs ist vor allem eine kommunale Aufgabe, die sich in der Aufstellung kommunaler Radverkehrskonzepte, in der Benennung von Verantwortlichen für den Radverkehr, in kontinuierlichen Investitionen in den Radverkehr und einem begleitenden Service widerspiegelt. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen bei der Planung und beim Bau von kommunalen Radverkehrsanlagen mit attraktiven Förderbedingungen. Bei entsprechenden Projekten werden die zuwendungsfähigen Baukosten mit bis zu 90 Prozent und die Planungskosten mit bis zu 20 Prozent gefördert.

Teilnahmebedingungen und Bewerbungsbogen finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Einsendeschluss ist der 15. März 2019!

Diese Maßnahme wird finanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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