SSG befürwortet die Novelle des Sächsischen Straßengesetzes – bei der Straßenentwässerung sind die Probleme aber noch nicht gelöst

SSG befürwortet die Novelle des Sächsischen Straßengesetzes – bei der Straßenentwässerung sind die Probleme aber noch nicht gelöst
SSG befürwortet die Novelle des Sächsischen Straßengesetzes – bei der Straßenentwässerung sind die Probleme aber noch nicht gelöst

Leider bleibt eine Problematik vorerst ungelöst

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat in der heutigen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtages die eingebrachte Novelle des Sächsischen Straßengesetzes im Wesentlichen begrüßt.


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„Diese Novelle ist längst überfällig. Wir tragen sie deshalb in wichtigen Punkten auch mit. Dazu gehören die Regelungen zu Radschnellverbindungen, zum stationsbasierten Carsharing und zur Überprüfung der kommunalen Bestandsverzeichnisse“, äußerte sich heute der Geschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Mischa Woitscheck.

„Leider bleibt eine Problematik vorerst ungelöst. Nach wie vor zahlen Bund, Land und Kreise für die Leistung der Straßenentwässerung nur geringe einmalige Pauschalzahlungen oder – bei Alteinleitungen – überhaupt nichts. Damit bleiben die Städte und Gemeinden – und damit indirekt die Bürger vor Ort – auf diesen Kosten der Straßenentwässerung sitzen.“ Diese Praxis ist nicht mehr zeitgemäß und den Gebühren zahlenden Bürgern gegenüber kaum noch erklärbar. In einigen Bundesländern sind entsprechende Kostenbeteiligungen längst üblich. Stattdessen hält der Freistaat immer noch an Gebührenbefreiungsregelungen fest, die im Jahr 1993 verabschiedet wurden.

„Allerdings haben wir bereits Signale aus den Regierungsfraktionen erhalten, dass man sich der Problematik zeitnah annehmen will. Gerne greifen wir diese auf und haben dem Landtag bereits konkrete Vorschläge übermittelt“, betonte Woitscheck. „Der Freistaat Sachsen und die Kommunen stehen wegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU künftig vor erheblichen Herausforderungen bei der Straßenentwässerung. Eine faire Kostenregelung ist deshalb im beiderseitigen Interesse.“

Hintergrund:

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen werden Straßenflächen und die daran anliegenden Grundstücke in der Regel über dieselbe kommunale Entwässerungsanlage entsorgt. Die Kostenbeteiligung erfolgt nur bei einem Neubau bzw. Ersatzneubau und beschränkt sich dann auf eine pauschale Einmalzahlung. Die regelmäßig angebotenen Pauschalen decken nach aktuellen Erkenntnissen die anteiligen Kosten für den Bau und die Unterhaltung nur zu rund 25 %.

Sächsischer Städte und Gemeindetag e. V. direkter Link zum Artikel