Überwachung von Fahrverboten
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Zur Überwachung von Fahrverboten darf nach Aussage der Bundesregierung laut dem neuen Paragrafen 63c im StVG-Entwurf (Straßenverkehrsgesetz) "nur das Standbild des Fahrzeugs und des Fahrers erhoben werden".
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