Umtausch der Papierführerscheine und unbefristeten Kartenführerscheine

Umtausch der Papierführerscheine und unbefristeten Kartenführerscheine
Umtausch der Papierführerscheine und unbefristeten Kartenführerscheine

Landkreis Osterholz spricht die Jahrgänge 1953 bis 1958 an

Alle Papierführerscheine und Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen spätestens bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Das sieht eine EU-Richtlinie vor. Dies betrifft eine Vielzahl an Führerscheinen.


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Daher hat der Bund Fristen anhand der Geburtsjahrgänge beziehungsweise Ausstelldatum festgelegt, um den Umtausch für die Straßenverkehrsämter und die Bürgerinnen und Bürger leichter umsetzbar zu machen. Heute informierte der Landkreis Osterholz im Rahmen eines Pressegesprächs über das Verfahren.

„Von der Umtauschpflicht sind in Deutschland circa 15 Millionen bis zum 31.12.1998 ausgestellte Papierführerscheine sowie weitere rund 28 Millionen Kartenführerscheine betroffen, die zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt worden sind“, erklärt Landrat Bernd Lütjen den Hintergrund. Für den Landkreis Osterholz bedeute dies, dass in den kommenden 14 Jahren insgesamt rund 73.000 Führerscheine zu tauschen sind. „Dieser Kraftaufwand ist für den Landkreis nur zu schaffen, wenn sich der Umtausch gleichmäßig auf diese 14 Jahre verteilt“, berichtet Lütjen. Daher werde die Kreisverwaltung regelmäßig darüber berichten, welche Personengruppe jeweils vom Tausch umfasst ist.

Zunächst sind die grauen und rosa Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 dran. „Diese Personen bitten wir, bis spätestens zum Jahresende 2021 beim Straßenverkehrsamt einen Termin zu vereinbaren, um ihr Dokument entsprechend zu tauschen“, berichtet der Verkehrsdezernent Dominik Vinbruck. Bei den Papierführerscheinen sei die Umtauschpflicht von den Geburtsjahrgängen abhängig. Ab 2022 ginge es mit den Geburtsjahrgängen ab 1959 weiter. „Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen aber erst Anfang der 2030er ihren Führerschein tauschen“, ergänzt Vinbruck.

Der Umtausch der Kartenführerscheine beginnt ab Mitte der 2020er Jahre. Hierbei ist das Ausstelldatum maßgeblich.

„Von der ersten Umtauschfrist sind im Landkreis Osterholz rund 2.500 Führerscheine erfasst“, berichtet die Leiterin des Straßenverkehrsamtes Anke Stelljes. Betroffene sollen bitte einen Termin vereinbaren – ab sofort unter https://www.landkreis-osterholz.de/fuehrerschein oder 04791/930 2002. Zum Termin mitzubringen sind der Personalausweis, der Papierführerschein (grau oder rosa) und ein biometrisches Passfoto. „Falls der Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde, ist vorab eine E-Mail an oder ein Anruf bei der ausstellenden Behörde notwendig. Diese ist auf dem Führerschein vermerkt“, berichtet Stelljes weiter. Diese Behörde übermittele dann die Fahrerlaubnisdaten direkt an den Landkreis Osterholz (Karteikartenabschrift). Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 24 Euro an (eventuell zusätzlich 5 Euro für den Direktversand).

„Wir hoffen, dass der Umtausch durch die Fristsetzungen des Bundes entsprechend geregelt ablaufen wird“, erklärt Dezernent Dominik Vinbruck abschließend. „Das funktioniert aber nur, wenn die Betroffenen ausschließlich mit Termin zur Führerscheinstelle kommen.“ Gerade direkt nach Presseberichterstattung ist davon auszugehen, dass längere Wartezeiten auf einen freien Termin entstehen. Weiter weist er darauf hin, dass für den Umtausch der jetzt anstehenden Jahrgänge zweieinhalb Jahre Zeit zur Verfügung stehen.

Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Dazu zählt auch, dass der Führerschein für die PKW- und Motorradklassen nach der EU-Richtlinie zukünftig auf eine Gültigkeit von 15 Jahren begrenzt wird.

Der Landkreis Osterholz wird weiterhin regelmäßig informieren. Daher bittet er alle Kartenführerschein-Besitzer und alle Jahrgänge vor 1953 und nach 1958 darum, von einem vorzeitigen Umtausch abzusehen.

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