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Eine Sonderauswertung der BG Verkehr zeigt: Fahrräder und Pedelecs zusammengenommen sind häufiger in Arbeitsunfälle im Straßenverkehr verwickelt als schwere Lkw.
Die BG Verkehr hat meldepflichtige Arbeits- und Dienstwegeunfälle ihrer Versicherten im Straßenverkehr für den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 stichprobenartig ausgewertet.
Hochgerechnet ereigneten sich 7.650 dieser Unfälle. Davon handelte es sich bei 6.388 um leichte Unfälle ohne stationären Krankenhausaufenthalt. Außerdem finden sich 1.220 schwere Unfälle und 42 tödliche Unfälle in der Bilanz.
Anteil am Unfallgeschehen
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31 Prozent: Pkw
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23 Prozent: Fahrräder und Pedelecs
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22 Prozent: Lkw über 7,5 Tonnen
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11 Prozent: Kleintransporter bis 3,5 Tonnen
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6 Prozent: Busse
Fahrräder und Pedelecs: Hoher Anteil an Alleinunfällen
Fahrräder werden in den Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr unter anderem in der Postzustellung und bei den Kurierdiensten eingesetzt. In den letzten Jahren ist die Lebensmittelauslieferung neu dazugekommen. Die Einführung von Pedelecs, umgangssprachlich auch E-Bikes genannt, hat dem Einsatz von Zweirädern in der Arbeitswelt einen kräftigen Schub beschert.
„Was uns bei Fahrrädern und Pedelecs auffällt, ist der hohe Anteil an Alleinunfällen“, sagt Martin Küppers, Leiter Regelwerk und Arbeitssicherheit bei der BG Verkehr. Als Alleinunfälle definiert sind Verkehrsunfälle, bei denen es keinen Unfallgegner gibt. Beispiele sind Stürze oder das Abkommen von der Fahrbahn. Über alle Branchen hinweg beträgt der Anteil der Alleinunfälle 34 Prozent. In den Branchen, in denen Fahrräder und Pedelecs eingesetzt werden, liegt er deutlich höher. Beispiel: Bei den 643 Unfällen in der Lebensmittelauslieferung waren in 583 Fällen Fahrräder oder Pedelecs involviert. Davon waren zwei Drittel Alleinunfälle.
Unbestritten ist, dass Beschäftigte auf zwei Rädern oft Opfer von schwierigen Wetterbedingungen oder Straßenverhältnissen werden. Aber wie bei anderen Verkehrsmitteln auch ist die Hauptunfallursache meistens dem persönlichen Bereich zuzuordnen. Zudem müssen die Unternehmen dafür sorgen, dass ihren Beschäftigten für ihre dienstlichen Fahrten ein verkehrssicheres Fahrrad oder Pedelec zur Verfügung steht. Gleichzeitig ist es Pflicht des Unternehmens, seine Beschäftigten in dem Umgang regelmäßig zu unterweisen. Das ist nur auf den ersten Blick trivial. „Die Fahrphysik eines Zweirads ist mit einer Transportbox oder einem Rucksack auf dem Rücken ganz anders, als es die meisten Radfahrer gewohnt sind“, warnt Küppers.