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Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen. In den kommenden Jahren müssen damit bundesweit rund 43 Millionen Menschen ihr altes Führerscheindokument durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzen. Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um zehn Millionen Dokumente. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder beschlossen, den Umtausch zeitlich zu staffeln.
"Die ersten Führerscheine müssen bis Mitte Januar 2022, die letzten Mitte Januar 2033 ersetzt sein. Wann wer dran ist, hängt vom Geburtsjahr sowie dem Ausstellungsdatum und der Art des Führerscheins ab, den die Bürger in der Tasche haben. Jeder neu ausgestellte Führerschein ist dann 15 Jahre gültig", berichtet Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Die Kreisverwaltung ist Ansprechpartner für alle Bürger zwischen Hattingen und Breckerfeld, Witten und Herdecke. Zum Behördengang mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Nicht kümmern müssen sich die Bürger um die Informationen, die von der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt werden.
"Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest sind nicht zu absolvieren", stellt Götte klar. Der Beschluss führe ja nicht zum Erlöschen der Fahrerlaubnis, sondern mache die bisherigen Dokumente lediglich ungültig. Trost für Nostalgiker: Der alte, entwertete Führerschein darf behalten werden.
Was den Zeitpunkt des Umtausches angeht, hat Götte noch einen Tipp. "Wer kann, sollte, den Antrag auf einen neuen Führerschein mit dem für den Personalausweis kombinieren. Beides kann in den städtischen Bürgerbüros erledigt werden." Wer sich für diese Kombination entscheide, für den gelte: Ein Behördengang, zwei Dokumente. Aber Achtung: Möglich ist das natürlich nur, wenn die Frist für den Umtausch des Führerscheins dabei nicht überschritten wird.