Wissing will Carsharing ermöglichen

Verkehr

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing will es Städten und Gemeinden leichter machen, Carsharing-Angebote einzurichten. Es gehe darum, die Mobilität auf allen Ebenen zu verbessern und neuen Konzepten den Weg zu ebnen.


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„Wir wollen das Verkehrsangebot in Rheinland-Pfalz auf allen Ebenen verbessern. Carsharing und andere Formen neuer Mobilität finden wir heute vor allem in den größeren Städten. Es ist das Ziel der Landesregierung, diese Mobilitätsangebote auch im ländlichen Raum zu ermöglichen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. Neben dem Ausbau des ÖPNV und Investitionen in die Straßen- und Radwegeinfrastruktur widme sich die Landesregierung auch alternativen Konzepten. „Vor allem dort, wo im ländlichen Raum Bevölkerungskonzentrationen vorhanden seien, etwa im Kernbereich von Orten mit mehr als 2.000 Einwohnern, können solche Angebote erfolgreich sein“, so der Minister.

Wissing hat dazu einen ersten Entwurf zur Änderung des Landesstraßengesetztes im Kabinett vorgelegt. Er sieht vor, Kommunen die Einrichtung von Carsharing-Stationen an Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen in ihrem Gemeindegebiet per „Sondernutzungserlaubnis“ zu ermöglichen. Bisher sind Carsharing-Stationen nur im Zuge von Bundesstraßen oder auf Privatflächen möglich. Mit der Ausdehnung auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen wolle man das Angebot für Städte wie für Kommunen im ländlichen Raum erweitern.

Kommunen, die nicht an einer Bundesstraße liegen, erhielten so erstmals die Möglichkeit, Carsharing-Stationen an Straßen in ihrer Gemeinde einzurichten. Für größere Städte birgt die geplante Gesetzesänderung die Möglichkeit, Carsharing nicht nur an zentralen Hauptstraßen einzurichten, sondern beispielsweise auch an Gemeindestraßen in Neubau- oder Wohngebieten.

Gleichzeitig eröffne die Gesetzesänderung die Möglichkeit, dass Kommunen selbst aktiv werden und auf Carsharing-Anbieter zugehen, um eine Station in der Gemeinde einzurichten. Bisher können Kommunen Sondernutzungserlaubnisse nur auf Antrag erteilen.

Nach der Vorlage im Kabinett geht der Gesetzesentwurf zunächst in die Verbände-Anhörung.

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