WSW Klimafonds fördert Elektro-Tretroller

WSW Klimafonds fördert Elektro-Tretroller
WSW Klimafonds fördert Elektro-Tretroller

Die WSW weiten die Förderung der Elektromobilität in Wuppertal aus. Am 15. Juni tritt die Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft.

Darin ist festgelegt, welche Regelungen für die Nutzung von Elektro-Tretrollern (so genannte E-Scooter) im Straßenverkehr gelten.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die WSW haben die Anschaffung von elektrischen Tretrollern in das Förderprogramm ihres Klimafonds aufgenommen und übernehmen 10 Prozent des Kaufpreises bis zu einer Höchstgrenze von 150 Euro. Dieser Fördersatz gilt zukünftig auch für Elektro-Fahrräder (Pedelecs) und Elektro-Roller. Die Zuschüsse können nur von Energie-Kunden der WSW in Anspruch genommen werden. Dem Antrag auf Förderung von E-Tretrollern (Download unter www.wsw-online.de) müssen Kopien von Rechnung und Versicherungsbestätigung beigefügt werden. WSW-Energiekunden können eine Förderung von maximal zwei Elektro-Zweirädern pro Haushalt beantragen.

Elektro-Tretroller können zusammengeklappt als Gepäckstück kostenlos in Bus und Schwebebahn mitgenommen werden.

WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH direkter Link zum Artikel