Zuständigkeit für Autobahngesellschaft wird geregelt

© Foto: PantherMedia | Harald Jeske
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Der Bundesrat hat am 6. November 2020 einer Verordnung der Bundesregierung zu verkehrsbehördlichen Zuständigkeiten für Bundesautobahnen mit einigen Änderungen zugestimmt.

Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung in Kraft treten lassen.


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Genehmigung von Schwertransporten

Die Regierungsverordnung regelt, für welche Anordnungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen das Bundesfernstraßenamt bzw. die Autobahn GmbH des Bundes oder die jeweiligen Länderbehörden zuständig sind. So wird der Bund sich künftig um Werbung, Ankündigung von Autohöfen und Erlaubnisse von Dreharbeiten an Autobahnen kümmern, während die Länder weiterhin über Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte und Anordnungen zum Lärmschutz entscheiden.

Übergangsregel für Funkgeräte

Der Bundesrat beschloss eine Übergangsregel für die Nutzung von Funkgeräten, die für die Kommunikation von Begleitfahrzeugen bei Schwertransporten, in Polizeifahrzeugen, Bussen etc. erforderlich sind: sie sind auch weiterhin ohne Freisprecheinrichtung erlaubt.

Bund-Länder-Gespräche gefordert

In einer zusätzlichen Entschließung dringt der Bundesrat darauf, dass weitere offene Fragen zu Schnittstellen und künftigen Abstimmungsprozessen mit den zuständigen Landesbehörden zeitnah in einer Bund-Länder-Besprechung geklärt werden. Zudem soll die Bundesregierung die von ihr angekündigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung alsbald umsetzen.

Keine Äußerung zum Bußgeld-Katalog

Keine Mehrheit fand im Plenum eine Empfehlung des Verkehrsausschusses, die Bundesregierung zur umgehenden Reparatur des Bußgeldkatalogs in der StVO-Novelle vom 28. April 2020 aufzufordern - diese ist wegen Verstoßes gegen das grundgesetzliche Zitiergebot derzeit außer Vollzug gesetzt.

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