Zwei Anbieter bringen E-Scooter-Sharing nach Recklinghausen

Zwei Anbieter bringen E-Scooter-Sharing nach Recklinghausen
Zwei Anbieter bringen E-Scooter-Sharing nach Recklinghausen

Stadtverwaltung schließt Vereinbarungen ab

In anderen Städten gehören sie längst zum Mobilitätsangebot. Nun werden ab Montag, 28. September, zwei Anbieter E-Scooter auch in die Stadt Recklinghausen bringen.


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„Die Roller können eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sein. Sie leisten einen Beitrag zu umweltfreundlichen Wegeketten“, sagte Bürgermeister Christoph Tesche bei einem Pressetermin am Dienstag, 22. September, auf dem Rathausplatz.

Dass E-Scooter eine sinnvolle Ergänzung zu den Mobilitätsangeboten in der Stadt sein können, davon ist auch der Nahmobilitätsbeauftragte der Stadt Recklinghausen, David Knor überzeugt. „Die Roller bringen Nutzer*innen klimafreundlich, schnell und ohne Anstrengung ans Ziel. Genau das macht ihre Attraktivität aus. Sinnvoll eingesetzt, können sie ein Baustein zur Mobilitätswende sein. Insbesondere auf der sogenannten ,letzten Meile‘ machen sie Verbindungen mit Bus und Bahn für viele attraktiver.“ So sollen E-Scooter dazu beitragen, dass die CO2-Emissionen und die Feinstaubbelastung in den Innenstädten sinkt, der Straßenverkehr entlastet und der Parkdruck reduziert wird.

Knor ist sehr wohl bewusst, dass die E-Scooter in vielen Städten durchaus auch kritisch gesehen werden. Kritiker sagen, dass die Flitzer kreuz und quer auf den Straßen herumstehen und so das Stadtbild verschandeln. Um dem entgegenzuwirken, hat die Verwaltung mit beiden Anbietern, TIER Operations Germany GmbH & Co. KG und Spin Mobility GmbH, Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die den Verleih in der Stadt regeln sollen.

So werden in Absprache mit den Anbietern Gebiete ausgewiesen, in denen das E-Scooter-Fahren nicht erwünscht sein wird. Dementsprechend wird es in diesen Zonen auch nicht möglich sein, die Fahrzeuge abzustellen. Beide Firmen werden eine Hotline einrichten, über die Anregungen und Beschwerden weitergegeben werden können.

Der Verleih folgt dem sogenannten „free-floating“-Ansatz.

Demnach sind die Roller sind an keine Stationen gebunden, sondern können überall am Ende der Fahrt abgestellt werden. „Wir bitten die Nutzer*innen allerdings eindringlich darum, die Roller regelkonform und rücksichtsvoll abzustellen“, sagte Knor. „Es gibt durchaus positive Beispiele von Städten, in denen das sehr gut funktioniert“, erklärte der Nahmobilitätskoordinator der Stadt.

Entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) müssen die Roller auf Radwegen und Schutzstreifen fahren. Dort, wo es keine Radwege gibt, müssen die Roller auf die Fahrbahn ausweichen. Den Gehweg dürfen sie nicht nutzen. Für Radler geöffnete Einbahnstraßen oder Abschnitte der Fußgängerzone sind für Scooter tabu, solange die Stadt nichts Anderes anordnet.

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