Abgesetzt: Verordnung zum Kastenstand in der Schweinehaltung

© dpa | Friso Gentsch
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Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Schweinehaltung kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Es kam daher nicht zu einer Entscheidung über die Regierungspläne, den so genannten Kastenstand neu zu regeln.


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Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung kann die Verordnung auf einer der nächsten Plenarsitzungen beraten werden.

Was die Regierung plant

Die so genannte Kastenhaltung soll nach den Regierungsplänen künftig höchstens 5 Tage statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und 8 Tage statt bisher 4 Wochen im Deckzentrum erlaubt sein. Die bisher übliche lange Fixierung in engen Kästen schränke die Ausübung wesentlicher Grundbedürfnisse der Sauen stark ein und könne zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führen, heißt es zur Begründung. Sie soll daher auf das unvermeidliche Maß reduziert werden. Grundsätzlich sind Sauen und Ferkel in der Gruppe zu halten.

Mehr Platz in Kastenständen und Bewegungsbuchten

Die Verordnung regelt zudem die baulichen Anforderung an Kastenstände: Sie müssen mindestens 220 Zentimeter lang und zwischen 65 und 85 Zentimeter breit sein, um dem Schwein genügend Platz zum Aufstehen, Hinlegen und Ausstrecken des Kopfes zu lassen. In so genannten Bewegungsbuchten von mindestens sechseinhalb Quadratmetern sollen sich Muttersauen mit ihren Ferkeln frei bewegen können.

Weitere Vorgaben betreffen die Beschäftigung der Tiere und den Schutz vor gegenseitigen Verletzungen, die Licht- und Luftverhältnisse im Stall.

15 Jahre Umstellungszeit

Betriebe sollen 15 Jahre Zeit haben, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Während der Übergangsfrist müssen Kastenstände so beschaffen sein, dass sich die Tiere nicht verletzen können, jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen sowie den Kopf ausstrecken kann.

Agrarausschuss verlangt weitergehenden Tierschutz

Der Agrarausschuss hatte Anfang des Jahres in mehreren Sitzungen über die Verordnung beraten. Er äußert sich in seinen Empfehlungen fürs Plenum ausgesprochen kritisch zum Entwurf der Bundesregierung. Seiner Ansicht nach muss an zahlreichen Stellen nachgebessert werden, damit die Verordnung europäische Tierschutz-Vorgaben erfüllt und nicht hinter das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Sachsen-Anhalt zur Kastenstandhaltung aus dem Jahr 2015 zurückfällt.

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