Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung

Halbjährliche Meldung zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung Erinnerung an die Frist im Juni und Hilfestellung für Tierhalter

Antibiotika können bei schweren Infektionen lebensrettend sein, sie sind daher in der Human- und Tiermedizin zwingend erforderlich.


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Der sorgfältige und verantwortungsvolle Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung hilft, die Ausbreitung resistenter Bakterien einzudämmen. Aus diesem Grund sind Tierhalter gesetzlich verpflichtet, Daten zur ihrer Tierhaltung und den Antibiotikaeinsatz halbjährlich an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Die für einen Betrieb ermittelte betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit gibt an, an wie vielen Tagen im abgelaufenen Halbjahr ein Tier im Durchschnitt im Bestand mit Antibiotika behandelt wurde. Sie erlaubt den Vergleich des Antibiotikaeinsatzes in einem Betrieb mit dem Antibiotikaeinsatz anderer Betriebe für diesen Zeitraum - unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere.

Hierzu ist eine gemeinsame Datenbank, die HI-Tier-TAM Datenbank, eingerichtet worden, in der die Tierhalter Ihre Daten eigenständig erfassen bzw. über einen Dritten erfassen lassen können. Sofern ein Tierhalter diese Möglichkeiten nicht wahrnehmen kann, kann er die Daten schriftlich über die Regionalstelle erfassen lassen. Dieser Service ist jedoch gebührenpflichtig.

Tierhaltermitteilungen gemäß §§ 58a und 58b des Arzneimittelgesetzes sollten zum Ende des Halbjahres, zwischen dem 1. und 14. Juli, wieder in der HI-Tier-TAM-Datenbank eingegeben sein. Die für NRW nötigen Informationen und Kontaktdaten, sowie das aktuelle Formular für die schriftliche Tierhalter-Versicherung sind unter folgenden Kontakten abrufbar:

Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung - Anhang 1
LANUV: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel