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„Dass der Bund nun eine überarbeitete Methodik zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs mit den Ländern abstimmt, ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Wir freuen uns, dass unsere Initiative, eine differenzierte und faktenbasierte Bewertung auf den Weg zu bringen, nun bundesweit Wirkung zeigt.“
Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits frühzeitig auf die Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf hingewiesen und sich in den Gremien auf Bundesebene für eine gemeinsame Weiterentwicklung der Bewertungsgrundlagen eingesetzt. Besonders begrüßt wird daher, dass die positiven Entwicklungen in der atlantischen Region nun auch offiziell als „günstig“ eingestuft werden und für die kontinentale Region eine aktualisierte Bewertung auf Basis belastbarer, regional differenzierter Daten erfolgen soll.
Für Mecklenburg-Vorpommern, das zur kontinentalen biogeografischen Region gehört, ist die angekündigte Überarbeitung von besonderer Bedeutung. Die heutige bundesweite Einstufung des Wolfs-Erhaltungszustands in dieser Region als „unbekannt“ ist der erste Schritt hin zu einer differenzierten Bewertung. Ziel ist es, noch im Herbst 2025 auf Grundlage aktualisierter Daten eine fachlich belastbare Einschätzung an die EU-Kommission zu übermitteln. Die vorgesehene Möglichkeit zur jährlichen Fortschreibung dieser Bewertung eröffnet auch für die Zukunft realitätsnahe und anpassungsfähige Lösungen.
Gleichzeitig bleibt der Bund in der Pflicht, nun zügig für eine rechtssichere und praktikable Entnahmelösung zu sorgen. Nur wenn klare rechtliche Grundlagen für die Entnahme von Problemwölfen geschaffen werden, kann das Vertrauen der Weidetierhalter in ein funktionierendes Wolfsmanagement gestärkt werden. Die angekündigten Anpassungen im Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz müssen nun rasch umgesetzt werden, damit Naturschutz und Weidetierhaltung gleichermaßen verlässlich geschützt werden können.
„Für ein wirksames Wolfsmanagement brauchen wir Klarheit – sowohl im Sinne des Naturschutzes als auch zum Schutz der Weidetierhaltung“, so Minister Backhaus weiter. „Einheitliche Datengrundlagen, rechtssichere Rahmenbedingungen und ein abgestimmtes Vorgehen sind unerlässlich. Mecklenburg-Vorpommern wird sich weiterhin aktiv in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einbringen und die Entwicklung der neuen Bewertungsgrundlagen konstruktiv mitgestalten.“