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Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die ehrenamtlichen Vereine in Hessen zu unterstützen und auch für die Zeit nach der Krise zu erhalten. Deshalb haben wir eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die Vereine unterstützt, die wegen der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Je nach Vereinsgröße und finanzieller Notlage werden wir Vereine mit bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller unterstützen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.
Anträge auf Vereins-Soforthilfe
So können im Bereich des Umweltministeriums zum Beispiel Naturschutzvereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke, Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Jägervereinigungen, Naturparkvereine, Tierschutzvereine, Zoos, Verbraucherzentralen und die Landfrauen Anträge auf Vereins-Soforthilfe einreichen.
Die Vereins-Soforthilfe gilt für den ideellen Bereich des Vereins. Damit ist der Bereich gemeint, der unmittelbar dazu dient, den steuerbegünstigten Satzungszweck zu erreichen. Hierzu zählen klassische Einnahmen wie z.B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Zuschüsse und Spenden.
In den letzten Wochen war es bereits möglich, dass Vereine Soforthilfe beantragen konnten, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht. Diese Unterstützung bleibt ebenfalls erhalten.
„Unabhängig von der Corona-Soforthilfe können Tierheime, andere Tierschutzvereine und Naturschutzverbände jederzeit unbürokratisch einen kleinen Betrag von 500 Euro Soforthilfe über Lotto und Tronc Mittel beantragen. Gleiches gilt für die in anderen gesellschaftlichen Bereichen tätigen Vereine und Organisationen“, ergänzte Ministerin Hinz.
Der Antrag auf Vereins-Soforthilfe kann auf den Seiten der Landesregierung online heruntergeladen und digital beim Umweltministerium (corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) eingereicht werden.