Enzkreis: Amerikanische Faulbrut bei Bienen

Neuer Sperrbezirk umfasst nördlichen Bereich des Enzkreises

Nachdem die Amerikanische Faulbrut zunächst in einem Bienenstand in Keltern-Niebelsbach und im Anschluss bei weiteren Völkern im Umkreis nachgewiesen worden war, ist die anzeigepflichtige Tierseuche un auch im Knittlinger Ortsteil Kleinvillars ausgebrochen.


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Um die Ausbreitung einzudämmen, hat das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises einen Sperrbezirk festgelegt. Er umfasst neben der Gemarkung Kleinvillars und Teilen von Knittlingen auch Teile der Gemarkungen von Maulbronn, Ölbronn und Bauschlott. In diesem Sperrbezirk werden nun alle Bienenvölker untersucht und gegebenenfalls behandelt.

Der Sperrbezirk bleibt so lange bestehen, bis alle Bekämpfungsmaßnahmen abgeschlossen sind und Kontrolluntersuchungen ergeben haben, dass die Seuche erloschen ist. Bienenzüchter sind verpflichtet, sämtliche Bienenvölker innerhalb des ausgewiesenen Sperrbezirks dem Veterinäramt anzuzeigen und amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem ist es nicht gestattet, Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk hineinzubringen.

Die Amerikanische Faulbrut wird durch ein Bakterium verursacht wird, das die Bienenlarven tötet und so zum Untergang des betroffenen Bienenvolkes führt. Erkennbar ist der Befall durch eine fadenziehende Masse, die zum sogenannten Faulbrutschorf eintrocknet. Daneben sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückenhaftes Brutnest Symptome. Für die Bevölkerung ist die Bienenseuche ungefährlich, da sie nicht auf Menschen übertragbar ist. Der Verzehr von Honig auch von Bienenvölkern aus dem Sperrbezirk ist gesundheitlich völlig unbedenklich.

Fragen zur Amerikanischen Faulbrut beantwortet das Verbraucherschutz- und Veterinäramt unter Tel. 07231 308-9401.

Landratsamt Enzkreis direkter Link zum Artikel