Förderprogramm im Enzkreis zum Schnitt von Streuobstbäumen wird fortgesetzt

Förderprogramm im Enzkreis zum Schnitt von Streuobstbäumen wird fortgesetzt
Förderprogramm im Enzkreis zum Schnitt von Streuobstbäumen wird fortgesetzt

Anmeldungen noch bis 15. Juli möglich

Gute Nachricht für Besitzer von Streuobst-Bäumen: Die Landesregierung verlängert das Förderprogramm für den fachgerechten Schnitt der Bäume um weitere fünf Jahre.


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Der Zuschuss beträgt 15 Euro pro Baum und kann in diesem Zeitraum zwei Mal in Anspruch genommen werden. Damit will das Land die Leistungen der Obstwiesen-Besitzer honorieren und erreichen, dass auch ungepflegte Bäume wieder geschnitten werden.

Damit der Aufwand für die Verwaltung und die Auszahlung der Fördergelder überschaubar bleibt, können wiederum nur Sammelanträge von Vereinen, Verbänden oder von jeweils mindestens drei Privatpersonen beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Jeder Antrag muss dabei mehr als 100 Streuobst-Bäume mit einer Stammhöhe von mindestens 140 cm umfassen. Die Flächen müssen im Außenbereich und weitgehend in einem räumlichen Zusammenhang liegen, also auf einer Gemarkung; Obstbäume im Hausgarten werden nicht gefördert.

In der ersten Förderperiode waren im Enzkreis 42 Anträge mit fast 10.000 Obstbäumen bewilligt worden. „Im Hinblick auf den langfristigen Erhalt der Streuobstwiesen in der Region würde ich mir wünschen, dass wieder möglichst viele Besitzer die Förderung in Anspruch nehmen“, kommentiert Obstbau-Berater Bernhard Reisch vom Landwirtschaftsamt die gute Nachricht aus Stuttgart.

Die Antragsunterlagen sowie ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Interessenten unter der Internetadresse www.streuobst.landwirtschaft-bw.de. Auskünfte gibt es bei Bernhard Reisch unter Tel. 07231 308-1831 oder per E-Mail an bernhard.reisch@enzkreis.de.

Landratsamt Enzkreis direkter Link zum Artikel