Tagesanzeiger - Geänderte gesetzliche Regelungen

Geänderte gesetzliche Regelungen

Sachkundeausweis Pflanzenschutz muss neu beantragt werden

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zum Pflanzenschutz müssen Landwirte, Winzer oder Gärtner bis Mai nächsten Jahres den neuen Sachkunde-Ausweis beantragen, um ihren bisherigen Status als Sachkundige zu behalten; darauf weist das Landwirtschaftsamt hin.


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Sachkundeausweis Pflanzenschutz muss neu beantragt werden

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zum Pflanzenschutz müssen Landwirte, Winzer oder Gärtner bis Mai nächsten Jahres den neuen Sachkunde-Ausweis beantragen, um ihren bisherigen Status als Sachkundige zu behalten; darauf weist das Landwirtschaftsamt hin.


 

Die Beantragung erfolgt am einfachsten online unter www.pflanzenschutz-skn.de. Wer die Sachkunde zuvor im Rahmen seines Studiums oder in einem nach der neuen Verordnung nicht anerkannten Ausbildungsberuf erlangt hat, benötigt einen Nachweis der ausbildenden Stelle. Dieser und andere Nachweise können dem Online-Antrag als eingescanntes Dokument beigefügt oder unter Angabe der Antrags-Nummer an das Landwirtschaftsamt geschickt werden. des Wohnortes.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de/landwirtschaftsamt sowie auf den Seiten zum Pflanzenschutz bei www.ltz-augustenberg.de. Wer nicht selbst online den Antrag stellen kann, hat die Möglichkeit, unter Tel. 07231 308-1812 beim Landwirtschaftsamt einen Termin dafür zu vereinbaren. Die Gebühr beträgt bei der Online-Beantragung 30, sonst 40 Euro.

Landratsamt Enzkreis direkter Link zum Artikel