Geänderte gesetzliche Regelungen
Sachkundeausweis Pflanzenschutz muss neu beantragt werden
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zum Pflanzenschutz müssen Landwirte, Winzer oder Gärtner bis Mai nächsten Jahres den neuen Sachkunde-Ausweis beantragen, um ihren bisherigen Status als Sachkundige zu behalten; darauf weist das Landwirtschaftsamt hin.
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