Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai 2020

Projekte des Naturschutzreferats im Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen des landesweiten Sonderprogramms biologische Vielfalt

Der 22. Mai ist der internationale Tag der biologischen Vielfalt. Er erinnert an das seit 2001 bestehende internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Biologische Vielfalt.


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Mit mehr als 190 Vertragsparteien ist es das umfassendste verbindliche internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltiger Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Ein Abkommen alleine reicht nicht aus: es müssen auch Taten folgen, um die biologische Vielfalt auf der Erde, in Europa, in der Region und vor unserer eigenen Haustüre zu erhalten und zu fördern. Mit dem landesweiten Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt leistet das Land Baden-Württemberg einen außerordentlichen Beitrag zur Umsetzung dieses internationalen Abkommens. Das Referat Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungspräsidium Karlsruhe setzt zahlreiche Projekte um. Dazu gehören vielfältige Aktivitäten für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in allen zwölf Land- und Stadtkreisen des Regierungspräsidiums: vom Schutz der Wiesenbrüter in der Oberrheinebene über die Wiederansiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters im Rhein-Neckar-Raum, von der Schaffung offener Bodenstellen für die Brutröhren der Mohn-Mauerbiene auf sandigen Böden bis zum Belassen von Altgrasstreifen bei der regelmäßigen Mahd der Wiesen im Regierungsbezirk, vom Moorschutz in den Hochlagen des Schwarzwaldes bis zur Erhaltung der Wacholderheiden im Neckartal.

In Baden-Württemberg leben rund 50.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Diese Zahl ist in den letzten Jahren nachweislich zurückgegangen. Auch im Regierungsbezirk Karlsruhe ist dies für einige Arten der Fall. Auf den Flächen in dem dicht besiedelten Bezirk herrscht ein hoher Nutzungsdruck. Tiere- und Pflanzenarten werden dadurch häufig zurückgedrängt. Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder stellt fest: „Die Erkenntnisse zum Insektensterben haben uns aufgerüttelt. Trotz einiger Erfolge im Naturschutz ist es bisher noch nicht gelungen, den Abwärtstrend zu stoppen. Es ist daher enorm wichtig, dass wir unsere Aktivitäten im Naturschutz auch auf Flächen zwischen den Schutzgebieten ausdehnen und neue Schutzstrategien erproben. Genau dies ist Sinn und Zweck des landesweiten Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Wir sind sehr gespannt, welche Maßnahmen sich als besonders wirksam darstellen werden.“

Eine hohe Artenvielfalt ist eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Sie sorgt für gesunde Böden, sauberes Wasser, die Bestäubung von Nutzpflanzen und macht den Erholungswert unserer Landschaft aus. Die Tier- und Pflanzenarten Baden-Württembergs zu erhalten und zu fördern ist daher ein wichtiges Ziel in Baden-Württemberg. Das landesweite Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt fördert dies durch die Umsetzung vielfältiger Projekte. Um die komplexen Lebensweisen und Zusammenhänge der Tier- und Pflanzenarten genau zu kennen und deren Erhalt in wirkungsvollen Maßnahmen umzusetzen, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Naturschutzreferat im Regierungspräsidium Karlsruhe über sehr gutes Wissen und Erfahrung verfügen.

Im Rahmen des Sonderprogrammes zur Stärkung der biologischen Vielfalt werden beispielsweise Fachgutachten beauftragt und gleichzeitig konkrete Maßnahmen vor Ort in Angriff genommen. Beispielsweise ist ein Fachgutachten zur Messung der Lichtverschmutzung in Naturschutzgebieten in Arbeit. In besonders betroffenen Gebieten soll dann mit gezielten Maßnahmen die Lichtbelastung für nachtaktive Tierarten reduziert werden. In dem Projekt „Archewiesen“ werden zum Beispiel besonders artenreiche blumenbunte Flachland-Mähwiesen gesucht. Mit besonderen Geräten soll hier gebietsheimisches Saatgut gewonnen werden, um andernorts wieder artenreiche Wiesen anzusäen. Auch das landesweite Artenschutzprogramm wird gestärkt. Hier werden beispielsweise vom Aussterben bedrohte Tiere unterstützt oder genetisch gebietsheimische Pflanzenarten, wie der Wilde Wein, wieder angesiedelt. Zur Realisierung dieser vielfältigen Projekte wird das Naturschutzreferat im Regierungspräsidium von zahlreichen externen Dienstleistern wie Fachgutachter, Landwirte und Baufirmen unterstützt.

Wer selbst einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten will, kann zum Beispiel mit Wildpflanzen im eigenen Garten oder auf dem Balkon die Nahrungssituation für Insekten verbessern. Eine weitere Möglichkeit ist die Unterstützung der Meldeplattform der Landesanstalt für Umweltschutz. Die Meldeplattform wurde für auch für Laien leicht erkennbare Tierarten eingerichtet. Dies sind beispielsweise Hirschkäfer, Feuersalamander, Laubfrosch, Weinbergschnecke und Gottesanbeterin. Wenn ein Tier gefunden wird, kann Jeder dieses über die Meldeplattform melden. So können Bürgerinnen und Bürger dafür sorgen, das Wissen um das Vorkommen von Tierarten zu vergrößern und gezielt Schutzmaßnahmen auf den Flächen zu ermöglichen. Weitere Informationen zur Meldeplattform sind unter folgendem Link auf der Internetseite der Landesanstalt für Umweltschutz zu finden:

Weiterführende Links:

Sonderprogramm biologische Vielfalt

Internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity CBD)

Artenschutzprogramm Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Karlsruhe direkter Link zum Artikel