Landeshauptstadt Magdeburg veröffentlicht neue Grünanlagensatzung

Neuerungen in Kraft getreten

Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Magdeburg (Grünanlagensatzung) im Amtsblatt sind einige Neuerungen in Kraft getreten.


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Die wichtigsten Änderungen zu Spielplätzen, Grillwiesen und Hundeauslaufwiesen hat die Landeshauptstadt kurz zusammengefasst.

Spielplätze

In Ausnahmefällen wie Lärmbelästigungen auf Spielplätzen gibt es nun die Möglichkeit, mit einer Beschilderung kurzfristig auf bestehende Probleme zu reagieren, ohne eine aufwendige Allgemeinverfügung mit Bekanntmachung erwirken zu müssen. Dadurch kann die Benutzung eines Spielplatzes zeitlich beschränkt werden.

Grillwiesen

Die Satzung regelt auch das Verhalten auf den Grillwiesen. Die "Grillordnung" umfasst unter anderem die Nutzungszeiten und -bedingungen auf den Grillwiesen. So ist das Grillen zwischen 8.00 und 23.00 Uhr gestattet. Darüber hinaus besteht ab Waldbrandstufe 3 ein generelles Grillverbot.

Hundeauslaufwiesen

Durch die Neuregelung erhält das Ordnungsamt eine rechtliche Handhabe, um gezielt Kontrollen auf Hundeauslaufwiesen zur Prävention von Verstößen durchführen zu können.

Hintergrund

Grünanlagen im Sinne der Satzung sind die von der Landeshauptstadt Magdeburg angelegten und unterhaltenen öffentlichen Grünflächen. Hierzu zählen im Besonderen gestalterisch angelegte Parks – und Grünanlagen, Spiel- und Freizeitflächen und naturnahe Grünanlagen. Sie sind öffentliche Einrichtungen der Stadt, die unter Einhaltung der, in der Grünanlagensatzung festgelegten Vorgaben, gebührenfrei genutzt werden können.

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