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„Es ist ein großartiger Erfolg, ausgehend von so vielen unterschiedlichen Interessenlagen Naturschutzmaßnahmen gemeinsam zu vereinbaren“, würdigte Buchwald das Ergebnis zweieinhalbjähriger Verhandlungen der so genannten Steuergruppe aus Vertretern dieser Interessengruppen. „Ich halte es für wesentlich gewinnbringender, wenn die Ziele des Naturschutzes über freiwillige Maßnahmen erreicht werden, als wenn wir weitere Rechtsnormen erlassen müssen. Deshalb freue ich mich, dass das auch im Falle des Schweriner Sees gelungen ist.“
Diese Vereinbarung sei ein gelungenes Beispiel für Bürgerbeteiligung und Einbeziehung von Interessenvertretern bei der Umsetzung behördlicher Aufgaben, so Buchwald. Dadurch sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Maßnahmen des 2015 beschlossenen Managementplans von einer breiten Öffentlichkeit getragen werden.
So konnte die Steuergruppe konkrete Verabredungen zum Schutz und Entwicklung von Röhrichtbereichen in Uferzonen treffen. Es konnte zudem Einigung über mehrere Bereiche getroffen werden, in denen die Haubentaucher, die die während der Mauser Anfang Juli bis Ende September flugunfähig sind, nicht gestört werden dürfen.
„Jetzt gilt es, diese Freiwillige Vereinbarung auch mit Leben zu erfüllen. Dazu ist es erforderlich, dass sich alle Partner weiterhin aktiv, konstruktiv und kompromissbereit in diesen Prozess einbringen“, mahnte Buchwald. Die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit werde vom Umweltministerium weiterhin unterstützt. Buchwald sicherte ebenso Unterstützung für das gemeinsam vereinbarte Monitoring zu. Diese Unterstützung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Die beteiligten Interessenvertreter wurden bei der Entwicklung der Vereinbarung durch eine unabhängige Moderation von drei Büros unterstützt, deren Kosten in Höhe von 130.000 Euro ebenfalls über ELER-Projekte gefördert wurde.
Weitere Informationen zur Freiwilligen Vereinbarung und dem Managementplan zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ auf den Seiten des StALU Westmecklenburg
Hintergrund:
In der Steuergruppe der Freiwilligen Vereinbarung zum Schweriner See beteiligten sich (in alphabetischer Reihenfolge):
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (BUND) und BUND-Gruppe Schwerin
- Industrie- und Handelskammer (IHK),
- Interessengemeinschaft Schweriner Seen und Umland (ISSU),
- Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V e.V.),
- Landeshauptstadt Schwerin
- Pro Schwerin e.V.,
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM).
- Weitere Beteiligte, z.B. Naturschutzwarte, Fischer, usw. wurden zu einzelnen Fragestellungen einbezogen.