Seltener Frauenschuh gestohlen!

Seltener Frauenschuh gestohlen!
Seltener Frauenschuh gestohlen!

Am Burgberg vorkommende, streng geschützte Orchideenart wurde ausgegraben

Für viele orchideenbegeisterte Wanderer und Hobbyfotografen ist der Burgberg bei Bevern im Frühjahr zur Blütezeit ein weithin bekanntes und beliebtes Ziel.


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Insbesondere der Frauenschuh wächst hier an einem der nordöstlichen Hänge in einer Anzahl, die einzigartig für ganz Niedersachsen ist. Die wildwachsene Pflanze ist streng geschützt, doch das interessiert ein paar Waldfrevler offenbar nicht. Sie gruben etliche der Pflanzen einfach aus und gefährden damit die seltene Art.

Die Niedersächsischen Landesforsten führen in Zusammenarbeit mit Expert*innen und Mitarbeiter*innen der Unteren Naturschutzbehörde schon seit vielen Jahren teils aufwendige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durch, um das Frauenschuh-Vorkommen zu erhalten und weiter zu stärken. Ziel ist es dabei auch, dass sich Besucher langfristig an diesem außergewöhnlichen Naturschatz erfreuen können, ohne ihn zu gefährden.

Aktuell hat das Projekt jedoch einen herben Rückschlag erlitten. Allein auf der Hauptfläche wurden rund ein Dutzend Frauenschuhpflanzen ausgegraben und gestohlen. Anhand der Menge und Größe der Löcher lässt sich vermuten, dass die Diebe die Pflanzen mit einem PKW abtransportiert haben. Auch in benachbarten kleineren Beständen fehlen einige Frauenschuh- sowie Kreuzenzian-Pflanzen. Darüber hinaus wurden die erst im letzten Jahr erneuerten Handläufe des Besucherpfades auf der Frauenschuhfläche stark beschädigt.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden vereinzelt Frauenschuhdiebstähle registriert – das Ausmaß erreicht jedoch in diesem Jahr neue Dimensionen. Dabei ist der Diebstahl streng geschützter Pflanzenarten – zu denen der Frauenschuh gehört – kein Kavaliersdelikt, sondern stellt laut Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch der illegale Besitz an sich und der Verkauf sind strafbar. Zudem ist ein Diebstahl der Pflanzen wenig lohnenswert, da sie aufgrund ihrer besonderen Standortansprüche im Privatgarten innerhalb kurzer Zeit eingehen.

Der aktuelle Vorfall wird seitens der Naturschutzverwaltung strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus wird beraten, mit welchen Maßnahmen der Frauenschuhbestand zukünftig besser geschützt werden kann. Dabei hoffen die Landesforsten und die Untere Naturschutzbehörde auch auf Unterstützung durch die Bevölkerung und appellieren an Spaziergänger und Wanderer: Bitte melden Sie der Polizei, wenn Ihnen im Umfeld der Frauenschuhfläche etwas Ungewöhnliches auffällt, wie beispielweise Besucher*innen mit Grabeutensilien oder Autos, die unberechtigt die Wege nutzen. Nur so besteht die Chance, das Frauenschuhvorkommen zu schützen und vielleicht sogar bereits erfolgte Diebstähle aufzuklären.

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