Waldbrandgefahr im Land steigt

Die frühsommerliche Witterung verschärft aktuell die Gefahr von Waldbränden

Im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern gilt überwiegend die Waldbrandgefahrenstufe vier (hohe Gefahr), im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Stufe fünf (sehr hohe Gefahr).


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die WGST 5 gilt seit heute ebenfalls im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Das Landwirtschaftsministerium weist daher nochmals eindringlich auf die Grundsätze zum Waldbrandschutz hin:

Generell gilt in Wäldern unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe:

  • Rauchverbot,
  • Verbot* zum Anlegen von Feuern im oder am Wald,
  • Verbot* zum Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen

* Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. (Keine Ausnahmegenehmigungen zum Anlegen von Feuern ab WGST 4)

Folgende Verhaltensregeln sind für alle Gefahrenstufen gültig:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern