Waldbrandgefahr im Landkreis Lörrach

Rauchen verboten / Grillen nur eingeschränkt möglich

Auf Grund der aktuellen Trockenheit herrscht in den Wäldern des Landkreises Lörrach eine deutlich erhöhte Waldbrandgefahr. Die untere Forstbehörde bittet die Bevölkerung daher, die geltenden Verhaltensweisen dringend einzuhalten.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Dazu gehört das gesetzliche Rauchverbot im Wald, das generell vom 1. März bis 31. Oktober besteht. Brennende Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden. Im Wald oder in der Nähe des Waldes darf kein offenes Feuer entfacht werden. Grillen ist wegen der Trockenheit und der Corona-Eindämmungsmaßnahmen nur eingeschränkt an geöffneten fest eingerichteten und gekennzeichneten Grillstellen unter Einhaltung der üblichen Corona-Regelungen zulässig, sollte aber möglichst unterlassen werden. Danach muss das Feuer sofort gelöscht werden. Waldbrände sind unverzüglich unter der Notrufnummer 112 zu melden.

Einen Waldbrand gab es bereits letztes Wochenende, bei dem 1.500 m² des Hauinger Walds zerstört wurden. Die derzeitige Trockenheit bedingt sich durch die für diese Jahreszeit ungewöhnlich hohen Temperaturen und die seit mehreren Wochen ausbleibenden Niederschläge.

Landkreis Lörrach direkter Link zum Artikel