Waldbrandgefahr im Landkreis Rastatt

Mit dem warmen Frühlingswetter steigt die Waldbrandgefahr

Das sonnige und trockene Frühlings-wetter der vergangenen Wochen hat bundesweit zu einem Anstieg der Waldbrandgefahr geführt. Dies gilt auch für die Wälder im Landkreis Rastatt. Vor allem in den Hardtwäldern der Rheinebene ist zurzeit große Vorsicht geboten.


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„Aktuell halten sich besonders viele Spa-ziergänger, Radfahrer und Sporttreibende im Wald und in der Natur auf“, so Thomas Nissen, der Leiter des Kreisforstamts im Landratsamt Rastatt. „Das ungewöhnlich warme Frühlingswetter der letzten Tage und die aufblühende Natur locken ins Freie und in den Wald. Hinzu kommt, dass die Menschen auf Grund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie mehr Zeit im Freien verbringen als sonst.“

Besonders in den Hardtwäldern mit trockenen sandigen Böden, aber auch in den Auewäldern mit viel Laub auf dem Boden und in den unteren Lagen der Vorbergzone ist die Wald-brandgefahr aktuell hoch. Diese Waldgebiete werden gerade jetzt stark frequentiert. Der strahlende Sonnenschein mit zuletzt hohen Temperaturen, trockene Winde und die niedrige Luftfeuchtigkeit dörren die Vegetation und die obere Bodenschicht rasch aus. Das unzersetzte Laub, Restholz vom Winter und trockenes Gras sind ein idealer Nährboden für Feuer. Wind und Windböen erhöhen die Gefahr, dass sich ein Feuer rasch ausbreitet.

Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können trockene Grasflächen am Wegesrand entzünden. Zurückgelassenes oder weggeworfenes Glas oder Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und Wald-brände entfachen.

Waldbrände können die Gesundheit und das Leben von Menschen gefährden, zu großen fi-nanziellen Schäden für die Waldbesitzer führen und auf Jahre hinaus die Lebens-grundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen zerstören.

Alle Waldbesucher können durch umsichtiges Verhalten helfen, die Brandgefahr einzugrenzen. Das Forstamt des Landkreises Rastatt bittet darum, das vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald geltende Rauchverbot strikt einzuhalten und weist darauf hin, dass im Wald außerhalb fest eingerichteter und speziell gekennzeichneter Feuerstellen kein Feuer gemacht werden darf. Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.

Landratsamt Rastatt