Bessere Luft in Frankfurt auch ohne Fahrverbote möglich

Bessere Luft in Frankfurt auch ohne Fahrverbote möglich
Bessere Luft in Frankfurt auch ohne Fahrverbote möglich

„Bund muss die Ampel für Hardware-Nachrüstungen endlich auf grün stellen“

Bessere Luft in der Frankfurter Innenstadt ist ohne allgemeine Diesel-Fahrverbote möglich. Das zeigen Berechnungen des Hessischen Umweltministeriums.


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Voraussetzung dafür ist aber insbesondere die Nachrüstung der entsprechenden Hardware in Euro-5 Dieselfahrzeugen. „Die Schadstoffbelastung in der Frankfurter Innenstadt ist zu hoch. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben ein Recht darauf, dass die Luft vor ihrer Haustüre deutlich besser wird“, sagten Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Frankfurt. „Wenn jetzt alle an einem Strang ziehen, dann schaffen wir das auch, ohne tausende Dieselfahrzeuge kategorisch mit einem Fahrverbot zu belegen. Genau daran arbeiten wir.“

Für 2017 wurden in Frankfurt an 116 Straßenzügen Stickoxidwerte über dem gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel gemessen und berechnet. „Das kann, das darf und das wird so nicht bleiben“, so Hinz. Die Ministerin verwies auf eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan, die in der Stadt Frankfurt nun dringend umgesetzt werden müssen. „Das reicht von intelligenten Ampelschaltungen über gezielte Verkehrslenkung, einem Ausbau von P+R Parkplätzen bis zur Nachrüstung der städtischen Busflotten. Wir unterstützen die Stadt Frankfurt so wie alle anderen betroffenen Städte gerne bei der Umsetzung der nötigen Maßnahmen. Wir sind aber auch darauf angewiesen, dass das Frankfurter Verkehrsdezernat jetzt schnell aktiver wird.“

Die Berechnungen des Umweltministeriums zeigen zudem, dass der größte Effekt zur Verbesserung der Luft in Frankfurt von Dieselnachrüstungen ausgeht. „Ohne nachträgliche Einbauten wird es nicht gehen. Die Autos müssen in die Werkstatt und auf die Hebebühne“, so Hinz und Al-Wazir. „Deshalb muss der Bundesverkehrsminister endlich die Ampel für Hardware-Nachrüstungen auf grün stellen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit der besten Absicht ein vermeintlich emissionsarmes Dieselfahrzeug gekauft haben, dürfen zudem nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die Automobilindustrie hat Fahrzeuge verkauft, die im realen Straßenverkehr ein Vielfaches an Stickoxiden ausstoßen als unter Testbedingungen. Hierfür muss die Bundesregierung sie in die Verantwortung nehmen.“

Hinz kündigte an, die gerade eingegangene Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden eingehend zu prüfen. Das Gericht hatte zum Zeitpunkt der Verhandlung die Wirkung von Hardware-Nachrüstungen angezweifelt, weil es davon ausging, dass die Halter die Kosten tragen müssten und es daher nicht zu einer hohen Umrüstungsquote kommt. Gleichzeitig hat der Bund zum damaligen Zeitpunkt kein Interesse an der Erstellung der dafür nötigen Richtlinien erkennen lassen. „Das war vor zwei Wochen unzweifelhaft richtig. Allerdings ist die Umsetzbarkeit von technischen Nachrüstungen schon seit langem bekannt und möglich. Jetzt endlich hat auch die Bundesregierung reagiert und die letzten Äußerungen des Bundesverkehrsministers deuten darauf hin, dass er den Schuss endlich gehört hat. Es zeigt sich, dass das Drängen aus Hessen erfolgreich ist und der Bund seine bisherige Haltung zur Hardware-Nachrüstung verändert. Wenn der Bundesverkehrsminister nun schnell handelt, sind allgemeine Fahrverbote vermeidbar. Der Schlüssel dazu liegt in Berlin.“

Die Auswertungen des Umweltministeriums für Frankfurt belegen detailliert, dass mit dem für Frankfurt vorliegenden Maßnahmenbündel sowie der Hardware-Nachrüstung für Euro-5-Diesel die Zahl der zu hoch belasteten Straßen bis zum Jahr 2021 von 116 auf 6 verringert werden kann. „Wenn alle Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan zusammen mit der Hardwarenachrüstung zum Tragen kommen, wären nach unseren Berechnungen in zwei bis drei Jahren die Grenzwerte fast überall unterschritten und damit ein flächendeckendes Fahrverbot für Frankfurt nicht mehr notwendig und zudem dann unverhältnismäßig in seinen Auswirkungen auf viele Tausend Autobesitzerinnen und Autobesitzer.“

Ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und über Hunderttausend Fahrzeuge aus dem direkten Frankfurter Umland wären von einem allgemeinen Fahrverbot betroffen. Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Urteil im Februar zwar die Zulässigkeit von Fahrverboten festgestellt, aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fahrverbote nur als Ultima Ratio unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit anzuwenden seien. „Wir glauben, dass es Instrumente und Möglichkeiten vor einem Fahrverbot gibt, die noch nicht ausgeschöpft wurden. Deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen, gegen das Urteil für Frankfurt Rechtsmittel einzulegen. Wir brauchen eine grundsätzliche Klärung und wir erhöhen gleichzeitig den Druck auf die Bundesregierung, die rechtlichen Regelungen anzustoßen und auf die Automobilindustrie, die Kosten für alle technischen Kosten zu tragen“, bekräftigten die beiden Minister.

Al-Wazir verwies auf die vielfältigen Maßnahmen und Investition in der laufenden Legislaturperiode, um den Pendlerinnen und Pendlern in Hessen attraktive Alternativen zum Auto zu bieten. „Wir setzen uns seit Jahren für eine Verkehrswende in Hessen ein, weil alles andere – wie wir grade schmerzlich erfahren – in eine Sackgasse führt. Dafür wurden wir lange belächelt. Mittlerweile merkt aber auch der überzeugteste Autofahrer, dass wir umsteuern müssen, und zwar schnell, wenn wir Fahrverbote noch irgendwie verhindern wollen.“

Im laufenden Jahr stellt das Land insgesamt 108 Millionen Euro für verschiedenste Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bereit: Vom Schülerticket über die Förderung der E-Mobilität bis zum Radwegeausbau. „Hessen kann Verkehrswende. Allerdings brauchen wir dazu auch die Unterstützung und den Einsatz in den betroffenen Städten. Das fällt aktuell leider noch sehr unterschiedlich aus.“

Die Minister verwiesen auf die sehr unterschiedlichen Fördersummen, die durch hessische Städte beispielsweise beim „Sofortprogramm Saubere Luft“ der Bundesregierung beantragt wurden. Insgesamt haben die elf betroffenen hessischen Kommunen Bundesmittel in Höhe von rund 85 Mio. Euro beantragt. Die Stadt Frankfurt hat aus allen Förderlinien des Sofortprogrammes lediglich rd. 4,6 Mio. € beantragt. Offenbach (8 Mio.), Rüsselsheim (22 Mio.) und WI (46 Mio.) haben deutlich höhere Summen beantragt. Al-Wazir: „Man muss es in aller Deutlichkeit sagen: Die Stadt Frankfurt hat die sich hier bietenden Chancen nicht genutzt, dabei unterstützen wir die Kommunen sogar mit einem extra eingerichteten Fachzentrum für nachhaltige urbane Mobilität bei der Antragsstellung. Aber es können nur Anträge bewilligt werden, die auch gestellt werden.“‎

„Wir sehen immer noch realistische Chancen, die Luftqualität in Frankfurt ohne allgemeine Fahrverbote entscheidend zu verbessern. Dann darf allerdings der Bundesverkehrsminister die Hände nicht länger in den Schoß legen, sondern muss endlich handeln“, so Hinz und Al-Wazir.

Unter folgendem Link finden Sie die Präsentation zur Luft in Frankfurt:

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/pdf_pk_luft_2.pdf 

Bessere Luft in Frankfurt auch ohne Fahrverbote möglich - Anhang 1
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel
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