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Zum Vergleich: Über einen Mitteilungszeitraum von 24-Stunden wären bei einem Grenzwert von 50 Millionstel Gramm pro Kubikmeter Luft insgesamt 35 Überschreitungen zulässig. Im Jahresmittel liegen die Kaiserslauterer Werte bei einem zulässigen Grenzwert von 40 µg/m³ im Kalenderjahr lediglich bei 16 µg/m³, das heißt bei zirka einem Drittel des zulässigen jährlichen Grenzwertes.
Auswirkungen hatte jedoch wiederkehrend das Silvesterfeuerwerk: Im Tagesmittel waren vor und nach dem Jahreswechsel die Tagesmittelwerte unter 20 µg/m³ messbar, am Neujahrstag jedoch lagen diese verdoppelt bei 38 µg/m³.
Dagegen hatten die Ozon-Messungen höhere Ausschläge zu verzeichnen, für deren Entstehung die in der Region vorherrschende Temperatur des vergangenen Jahres – 2018 bekannter Weise eine ausgeprägte sommerliche Schönwetterperiode – eine wichtige Rolle spielt. Der Grenzwert an der Messstation auf dem Rathausvorplatz wurde in 31 Fällen überschritten, sechs Mal mehr als der Zielwert der zugelassenen Überschreitungsanzahl von 25 Fällen (berechnet anhand von 8-Stundenmitteln eines Tages). Die Informations- beziehungsweise Alarmschwelle von 180 beziehungsweise 240 Mikrogramm pro Kubikmeter im Mitteilungszeitraum von einer Stunde wurden glücklicherweise nicht erreicht.
Die Stickoxidkonzentration (NOx) sowie alle anderen gemessenen Komponenten lagen in Kaiserslautern unterhalb der Grenzwerte.
Für weitergehende Fragen steht das Referat Umweltschutz gerne zur Verfügung unter umweltschutz@kaiserslautern.de oder unter Telefon 0631/365 1150. Die Messdaten, Informationen und Auswertungen sind tages- und zeitaktuell im Internet unter www.luft-rlp.de abrufbar.