Deutschland wegen eines Treibhausgases in Klimaanlagen von Autos verurteilt

DNR: Klima & Energie

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland am Donnerstag verurteilt, weil das Land die Verwendung eines klimaschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen von Daimler-Fahrzeugen nicht fristgerecht untersagt hatte.


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Wegen des zu nachlässigen Umgangs mit der Autoindustrie ist Deutschland vom höchsten EU-Gericht verurteilt worden. Es geht um das Treibhausgas R-134a in Klimaanlagen, die in rund 133.000 Fahrzeugen des Autoherstellers Daimler eingebaut sind. Die Richter*innen kritisierten, dass Deutschland die Verwendung der Substanz nicht rechtzeitig verboten habe. Mit dem Urteil gab der EuGH der EU-Kommission teilweise statt, die Klage gegen die Bundesregierung erhoben hatte. Es gibt zwar keine Strafzahlungen, aber Deutschland muss die eigenen Gerichtskosten und zur Hälfte die der Kommission tragen.

2014 hatte die EU-Kommission das Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Regierung hatte damals das Treibhausgas für Klimaanlagen zugelassen, das nach EU-Recht für neuere Fahrzeugmodelle verboten war. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete erst zwei Jahr nach der gesetzten Frist eine Umrüstung an.

Daimler hatte den Einsatz des verbotenen Mittels damit begründet, von dem klimafreundlicheren Ersatzmittel R-1234yf gehe ein Sicherheitsrisiko aus. Andere Hersteller und auch die EU-Kommission teilten diese Ansicht nicht. Eine Risikoanalyse gab keine Hinweise auf mögliche Gefahren.

Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. direkter Link zum Artikel