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Künftig soll der Ausstoß von Kohlendioxid für Unternehmen und Verbraucher in der EU deutlich teurer werden. Bis zum Jahr 2050 will Europa klimaneutral werden. Mit dem Fit-For-55-Programm wurden die Emissionsziele 2021 verschärft. Bis 2030 soll der Ausstoß an klimaschädlichen Gasen um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Der reformierte europäische Emissionshandel soll helfen, diese Klimaziele zu erreichen. Damit der reformierte Emissionshandel seine volle Wirkung entfalten kann, muss die politische Einigung noch formell vom Ministerrat bestätigt und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Zur Zustimmung des Europäischen Parlaments sagt ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
„Der EU-Emissionshandel ist das wichtigste klimapolitische Instrument der EU, treffsicher und kosteneffizient. Deshalb ist es richtig, ihn ab 2027 auf die beiden Sektoren mit dem größten verbliebenen Klimaschutzpotenzial auszuweiten, den Gebäude- und Verkehrssektor.
Im neuen ETS II hat das Parlament einen Marktmechanismus eingeführt, der dafür sorgen soll, dass die Preise nicht zu stark ansteigen und bei über 45 Euro pro Zertifikat bis 2030 abgefedert werden. Bei hohen Energiepreisen kann die Einführung des ETS II sogar ausgesetzt und um ein Jahr verschoben werden. So sollen die Energiekosten gedämpft werden. Aus VKU-Sicht schafft die Deckelung keine ausreichende Planungssicherheit: Notwendige Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien könnten dadurch verschoben werden.
Die Höhe des Preisdeckels im ETS II spiegelt auch nicht die Emissionsreduktionsziele in Deutschland wider. Der Preis für BEHG-Zertifikate wird bereits 2026 deutlich höher liegen. Als Folge müssen in Deutschland ab 2027 - wenn das europaweite ETS II das nationale BEHG ersetzt - zusätzliche Instrumente implementiert werden, damit die in Deutschland angestrebten Emissionsreduktionsziele erreicht werden könnten.
Verwertung von Siedlungsabfällen
Der Europäische Emissionshandel soll nach einer entsprechenden Folgenabschätzung durch die EU-Kommission gegebenenfalls ab 2028 auf die energetische Verwertung von Siedlungsabfällen ausgeweitet werden. Aus Sicht des VKU wird es dabei entscheidend darauf ankommen, dass durch eine solche Ausweitung des Emissionshandels Abfälle nicht in die viel klimaschädlichere Deponierung umgelenkt werden. Erforderlich wird daher entweder ein EU-weites Deponierungsverbot oder die Einbeziehung deponiestämmiger Methanemissionen in den Emissionshandel sein.
Die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments macht darüber hinaus deutlich, wie problematisch der deutsche Sonderweg bei der CO2-Bepreisung der Siedlungsabfälle bereits ab dem kommenden Jahr im Rahmen des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist. Denn das BEHG wird im Jahr 2027 durch den Europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr abgelöst werden, während die Siedlungsabfälle frühestens ab 2028 in den Europäischen Emissionshandel aufgenommen werden.
Die deutschen Müllverbrennungsanlagen fallen damit 2027 in ein Regelungsloch und können so weder Kosten noch Gebühren vernünftig kalkulieren. Dies zeigt, dass gerade für Siedlungsabfälle nur ein einheitlicher europäischer Bepreisungsmechanismus sinnvoll sein kann, der alle abfallstämmigen Treibhausgase gleichermaßen erfasst.“