Finanzmarkt: Bessere Kundenberatung in Sachen Nachhaltigkeit

Bei der Beratung ihrer Kunden sollen Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber künftig Nachhaltigkeitsfragen besser berücksichtigen.

Wie in ihrem Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vom Mai 2018 angekündigt, hat die Europäische Kommission heute (Freitag) entsprechende Vorgaben veröffentlicht, die nun noch formell beschlossen werden müssen.


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Konkret sollen delegierte Rechtsakte im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über den VersicherungsvertriebDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufen geändert werden. Ziel ist es, die sogenannten ESG-Ziele für mehr ökologische und soziale Verantwortung sowie eine gute Unternehmensführung in die Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie in den Vertrieb von versicherungsbasierten Anlageprodukten zu integrieren.

Die Kommission kann die heute vorgelegten Entwürfe erst dann offiziell verabschieden, wenn auf EU-Ebene neue Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken vereinbart wurden, die eine EU-weite Definition für ESG-Überlegungen enthalten. Gleichzeitig soll die heutige Veröffentlichung aber sicherstellen, dass Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber sich bereits darauf vorbereiten können, ESG-Überlegungen bei den Prüfungen zu berücksichtigen, die sie durchführen, bevor sie ihren Kunden Investitionen vorschlagen.

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