Hessische Landesregierung schreibt Schulpreis zum Tierschutz aus

Umweltministerin Hinz und Kultusminister Lorz freuen sich auf besonders nachhaltige Projekte, die zur Nachahmung anregen

Die Landesregierung ruft hessische Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte dazu auf, sich für den Tierschutz-Schulpreis 2019 zu bewerben. Klassen und Arbeitsgruppen können Projekte einreichen, die sich überzeugend und ausdrucksstark Fragestellungen zum Tierschutz sowie dem Verhältnis von Mensch und Tier widmen.


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„Mit dem Tierschutzpreis für Schulen wollen wir das Engagement hessischer Schülerinnen und Schüler für Tiere würdigen“, erklärten Umweltministerin Priska Hinz und Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz in Wiesbaden. Der Preis ist mit 7.000 Euro dotiert und kann geteilt vergeben werden. Einsendeschluss ist der 7. Juli 2019.

„Ich halte es für wichtig, dem Thema Tierschutz in den Schulen mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Denn gerade im Umgang mit Tieren können Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen, Verantwortung für andere zu übernehmen. Besonders Projekte, bei denen deutlich wird, dass Tiere als Lebewesen zu betrachten sind und dass Tiere Achtung verdienen, eignen sich für den Wettbewerb“, so Ministerin Hinz.

Kultusminister Lorz betonte: „Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass sich Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit artgerechter Haltung auseinandersetzen und dadurch eine verantwortungsvolle Einstellung zum Umgang mit Tieren entwickeln. Der Schulpreis bietet ihnen eine hervorragende Möglichkeit, eigene Gedanken künstlerisch und kreativ umzusetzen.“

Für den Wettbewerb soll das „Verhältnis von Mensch zu Tier ausdrucksstark behandelt werden“, heißt es in der Ausschreibung. Die künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Themenwahl sind frei wählbar. Auch praktische Projekte sind möglich. Als mögliche Themen sind Tiere in der Landwirtschaft, Tierversuche und Versuchstiere, Wildtiere in Menschenhand, Heimtiere, etc. beispielhaft zu nennen. Arbeiten zu Naturschutz- und / oder Biodiversitätsthemen (z. B. Imkerei, Amphibienschutz, Krötenwanderung, globaler Wildtierschutz) sind hier jedoch ausdrücklich nicht gemeint.

In den Grundschulen werden die Lehrerinnen und Lehrer für die Fächer Sachunterricht und Religion besonders angesprochen. Bei den übrigen allgemeinbildenden Schulen richtet sich die Ausschreibung vor allem an Lehrkräfte der Fächer Biologie, Kunst, Gesellschaftslehre und Religion beziehungsweise Ethik.

Der Tierschutz-Schulpreis wurde 2009 das erste Mal vergeben und wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. Die Auslobung des Tierschutz–Schulpreises erfolgt unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2019. Eine möglichst genaue Projektbeschreibung kann beim Hessischen Umweltministerium eingereicht werden. Weitere Informationen sind erhältlich bei der Landesbeauftragten für Tierschutz, Dr. Madeleine Martin, Telefon: (06 11) 815-1090; E-Mail: tierschutz@umwelt.hessen.de und stehen auch unter der Rubrik ‚Wir über uns’ auf www.tierschutz.hessen.de zum Download bereit.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel