Land erzielt außergerichtliche Einigung im Verfahren zur Luftreinhaltung in Darmstadt

Das Land Hessen, die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland haben sich auf Maßnahmen zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte in Darmstadt geeinigt.

Umweltministerin Priska Hinz: „Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist gewährleistet“ / Oberbürgermeister Jochen Partsch: „Green-City-Plan wird Luftschadstoffe weiter senken“


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„Erstmalig in Deutschland ist es nach einer Klage zur Luftreinhaltung zu einem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe gekommen. Das belegt, dass sowohl das Umweltministerium als auch die Stadt Darmstadt eine hervorragende Grundlage erarbeitet haben, um die Verbesserung der Luftqualität schnellstmöglich zu erreichen“, kommentierte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. „Es bleibt unser primäres Ziel, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Darmstadt und in ganz Hessen zu gewährleisten. Die Belastungen an der Hügelstraße und der Heinrichstraße liegen so hoch, dass Verkehrsbeschränkungen auf diesen Straßen leider unvermeidbar sind. Das Vergleichsverfahren hat die Möglichkeit eröffnet diese selbst zu gestalten, anstatt gerichtlichen Anordnungen folgen zu müssen“, so die Ministerin weiter.

„Die Wissenschaftsstadt Darmstadt trägt den durch das Land Hessen verhandelten Vergleich mit, um die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid in diesen eng begrenzten Straßenabschnitten kurzfristig zu senken und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, sagte Oberbürgermeister Jochen Partsch in einer Stellungnahme zu dem Wiesbade­ner Ergebnis. „Es ist zudem gelungen, weitergehende Eingriffe in die urbane Mobilität zu vermeiden. Wir danken dem Land Hessen hierbei für seine Unterstützung.“

Der Luftreinhalteplan für Darmstadt wird nun fortgeschrieben und um konkrete Maßnahmen ergänzt. Die Hügelstraße und die Heinrichstraße werden für Diesel bis Euronorm 5 und Benziner bis Euronorm 2 ab Mitte 2019 gesperrt werden. „Für die Stadt Darmstadt werden diese Verkehrsbeschränkungen sicher spürbar werden und auch die Kontrollen zur Einhaltung der verabredeten Maßnahmen werden eine Herausforderung für die Stadt. Trotzdem sollen die Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden“, erklärte Hinz.

Wichtig ist, dass Ausnahmeregelungen möglich sind: Rettungswagen, Müllabfuhr und Straßenreinigung dürfen weiterhin in die beiden Straßen fahren. Und auch für Nutzfahrzeuge des örtlichen Handwerks können Ausnahmen analog der geltenden Umweltzonen gewährt werden. Übergangsregelungen mit Verlängerungsoption gelten für Anwohnerinnen und Anwohner. Auch nachgerüstete Fahrzeuge können weiterhin durch die beiden Straßen fahren. „Wer seinen Diesel nachrüstet, ist nicht betroffen. Die Bundesregierung muss deshalb nun alles in Bewegung setzen, dass die Nachrüstungen schnellstmöglich und auf Kosten der Automobilindustrie erfolgen. Die betrogenen Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Der Druck aus Hessen hat hier bereits Wirkung gezeigt: Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachrüstung schaffen“, ergänzte Hinz.

Die Stadt Darmstadt hatte als Gast an den Verhandlungen teilgenommen und sehr konstruktive Vorschläge zur Verringerung des Verkehrsflusses an der Hügelstraße eingebracht, die auch im Text der Einigung aufgenommen wurden. „Darmstadt hat mit seinem Green-City-Plan die Basis für den Luftreinhalteplan gelegt. Die engagierten und zukunftsweisenden Maßnahmen sind das Herzstück. Sie werden in Darmstadt für eine moderne Mobilität, für bessere Luft und mehr Lebensqualität sorgen“, ergänzte Hinz.

„Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist überzeugt, dass die Maßnahmen des Green-City-Plans sowie vieler weitere Programme zur Stärkung von Fuß- und Radverkehr sowie des ÖPNV zur Erreichung einer Verkehrswende die Luftschadstoffbelastung deutlich vermindern und die schnelle Einhaltung der geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid ermöglichen werden“, betonte Oberbürgermeister Jochen Partsch.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel