Luftreinhalteplan Wuppertal: Beteiligte vergleichen sich

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Wuppertal haben sich die Beteiligten auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verstän­digt.

Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Wuppertal haben einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenom­men.


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Vorausgegangen waren intensive und aufwändige Vorbereitungen der Beteilig­ten sowie konstruktive Ge­spräche in zwei Erörterungsterminen vor dem Senat am 11. Februar 2020 und am 15. April 2020. Der zweite Erörterungstermin wurde als Telefonkonferenz durchgeführt.

Unter Leitung des Senats ist ein 13-seitiges Gesamtkonzept verschiedener Luftrein­halte­maßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung er­reicht werden soll. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristi­ge Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssitua­tion in Wuppertal ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu ver­mindern. Insbesondere sollen an den Hauptbelastungsschwerpunkten (Briller Straße, Gathe, Haeseler Straße, Steinweg, und Westkotter Straße) intelligente Am­pelschaltungen eingesetzt werden, die den Verkehr einerseits verflüssigen, anderer­seits reduzieren sollen. Dies wird flankiert durch die Begrenzung der Höchstge­schwindigkeit auf 40 km/h, in einem Teilbereich der Briller Straße auf 30 km/h. Fer­ner ist ein Durchfahrtverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t auf der Briller Straße und dem Steinweg vorgesehen. Mit diesem Maßnahmenpaket soll vor allem an den Steigungsstrecken ein Anfahren oder Beschleunigen des motori­sierten Verkehrs weitestgehend vermieden werden. Darüber hinaus sind im Rahmen des Projekts Green-City-Plan zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, zur Nachrüstung des städtischen Fuhrparks und zum Ausbau der Radverkehrsinfra­struktur geplant. Ein Fahrverbot sieht der Vergleich nicht vor.

Aktenzeichen: 8 D 108/18.AK

Weitere Informationen

Ob und ggf. wann die Beteiligten auch in den beiden Verfahren betreffend den Luft­reinhalteplan Düsseldorf Vergleichsverhandlungen führen wollen, ist derzeit offen.

Aktenzeichen: 8 D 62/18.AK und 8 E 833/18 (VG Düsseldorf 3 M 123/18)

Luftreinhalteplan Wuppertal: Beteiligte vergleichen sich - Anhang 1
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