Stellungnahme zu den Klimaklagen der DUH

Bundesverfassungsgericht fordert Bundesregierung und alle Landesregierungen zur Stellungnahme zu den von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Klimaklagen auf

Wichtiges Zeichen des Bundesverfassungsgerichts – Bundesregierung und Landesregierungen haben bis zum 15. September Zeit Stellung zu beziehen 


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Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesregierung und Landesregierungen auf, Maßnahmenplan zu ergreifen, um 1,5 Grad Ziel einzuhalten – Häuser mehrerer der asiatischen Beschwerdeführer durch schweren Zyklon überflutet - DUH fordert als sofort umsetzbare Maßnahme mit 8 Millionen Tonnen CO2-Einsparungspotential ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts

Berlin, 19.6.2020: Das Bundesverfassungsgericht nimmt die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützen Klimaklagen offensichtlich sehr ernst und forderte den Bundestag, den Bundesrat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz und alle Länderregierungen zu einer Stellungnahme bis zum 15.9.2020 auf. Die von der DUH unterstützten Beschwerdeführer, 15 Betroffene aus den unmittelbar von der Klimakrise bedrohten Ländern Bangladesch und Nepal, sowie 10 Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland, klagen gegen die Bundesregierung auf Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius. Die DUH sieht die Politik jetzt in der Pflicht, dem Bundesverfassungsgericht, aber auch der Öffentlichkeit aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen das 1,5 Grad Ziel noch erreicht werden kann.

„Das ist ein wichtiger Schritt. Bis zum 15. September müssen der Bund und die Länder aufzeigen, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen. Mangelhafte Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland betreffen nicht nur unsere Bevölkerung, sondern alle Menschen. Die Häuser einiger der Beschwerdeführer aus Bangladesch wurden erst vor wenigen Wochen durch den schweren Zyklon Amphan überflutet, sie stehen vor existenziellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Als sechstgrößter CO2-Emittent hat Deutschland die Pflicht, seinen Beitrag zur Begrenzung der Klimakrise zu leisten,“ so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, ergänzt: „Wir möchten die Bundesregierung mit unserer Klage dazu zwingen, kurzfristig alle zumutbaren Maßnahmen zur Reduktion des Klimagasausstoßes zu ergreifen. Vor allem der Verkehrssektor ist derzeit außer Kontrolle der politischen Entscheidungsträger. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen sowie 80 km/h außerorts. Damit können sofort bis zu acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden“.

Links:

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel