Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) läuft an

An diesem Sonntag, dem 1. Oktober, läuft das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) mit einer Übergangsphase an.


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Es ist das wegweisende EU-Instrument gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen und ein Schlüsselelement der ehrgeizigen „Fit für 55“- Agenda. Mit dem CBAM wird die Differenz beim CO2-Preis von importierten und heimischen Produkten ausgeglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die EU-Klimapolitik nicht durch die Auslagerung der Produktion in Länder mit weniger anspruchsvollen Umweltstandards oder die Ersetzung von EU-Produkten durch CO2-intensivere Importe aufgeweicht wird. Das CBAM ist mit den WTO-Regeln vereinbar und motiviert die Industrie weltweit, grünere und nachhaltigere Technologien einzuführen.

Exekutiv-Vizepräsident für Wirtschaft Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ erklärte: „Die EU braucht das CO2-Grenzausgleichssystem, um ihre ehrgeizigen Ziele bei der Emissionssenkung zu erreichen und bis 2050 klimaneutral zu werden.“ Und weiter: „In der Praxis wird das CBAM zur breiteren Diskussion über eine umfassendere Nutzung der CO2-Bepreisung auf globaler Ebene beitragen: auch dies eine gute Art, gegen den Klimawandel anzukämpfen.“

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni hob hervor, die EU spiele bei der CO2-Bepreisung seit Langem eine Vorreiterrolle. „Auch wenn das CBAM absolut mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar ist, geht es hier nicht um den Handelsschutz, sondern um den Schutz unserer Klimaziele. Wir sind entschlossen, mit Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU sowie Regierungen in aller Welt eng zusammenzuarbeiten, damit dieses System ein Erfolg wird.“

Die Übergangsphase als Lehrzeit

In der Übergangsphase gilt das CBAM nur für Einfuhren von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. EU-Importeure dieser Waren müssen den Umfang ihrer Einfuhren und die bei der Herstellung anfallenden grauen Treibhausgasemissionen melden, jedoch ohne in dieser Phase finanzielle Anpassungen leisten zu müssen. Die Importeure sind zwar aufgefordert, Daten für das vierte Quartal des Jahres 2023 zu erheben, doch ihr erster Bericht muss erst zum 31. Januar 2024 vorliegen. Außerdem wurde die CBAM-Struktur für das erste Jahr der Umsetzung flexibel gestaltet, etwa durch die Möglichkeit, für die Meldung grauer Emissionen Standardwerte zu verwenden oder die Vorschriften des Herstellungslandes für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung anzuwenden.

Die Übergangsphase wird allen Akteuren (Importeuren, Herstellern und Behörden) als Lehrzeit dienen. Die Kommission wird dadurch wertvolle Informationen zu grauen Emissionen sammeln können, damit sie ihre Methoden bis zum Beginn der vollen Umsetzung ab 2026 weiter abstimmen kann. Von da an müssen die Importeure so viele „CBAM-Zertifikate“ kaufen und abgeben, wie den grauen Treibhausemissionen der eingeführten CBAM-Waren entsprechen.

Hilfestellungen für Unternehmen

Um EU-Importeure und auswärtige Betriebe bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen, steht ab dem 1. Oktober ein neues CBAM-Übergangsregister zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Importeure diese Berechnungen durchführen und melden können. Als Hilfestellung für Unternehmen stellt die Kommission außerdem ab dem Beginn der Übergangsphase sukzessive eine detaillierte schriftliche Anleitung, Online-Schulungsmaterial und Webinare, sektorspezifische Factsheets und eine Schritt für Schritt abzuhakende Checkliste bereit. Vor dem Start des endgültigen Systems werden in der Übergangsphase die Funktionsweise und der Produktumfang des CBAM sowie die Möglichkeit seiner Ausweitung auf andere in EHS-Sektoren hergestellte Waren geprüft.

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