Unstimmigkeiten im Umweltrat beim Klimaziel 2030

Politik & Recht

Einigkeit herrschte zwischen den EU-Umweltminister*innen darüber, dass der Corona-Erholungsplan zum grünen Umbau der Wirtschaft beitragen müsse, beim EU-Klimaziel 2030 dagegen knirscht es.


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Am Dienstag hielten die EU-Umweltminister*innen ein informelles Treffen per Videokonferenz ab, auf dem sie bekräftigten, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Aufbauplan „Next Generation EU“ mit dem Ziel, die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften ökologisch nachhaltig und sozial gerecht umzubauen, verknüpft werden müsse. Aufbauplan, der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 sowie der europäische Green Deal müssen dementsprechend ineinandergreifen.

Ähnlich harmonisch zeigten sich die Minister*innen bei der Forderung, dass der Schutz von Biodiversität in andere Politikbereiche, wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft „in angemessener Art und Weise“ integriert werden müsse. Darüber hinaus schrieben die Minister*innen der Kreislaufwirtschaft und der angekündigten Chemikalienstrategie große Bedeutung zu. So berichtete es der Umweltinformationsdienst ENDS Europe.

Ein Konflikt besteht dagegen offenbar mit Blick auf die Anhebung des EU-Klimaziels 2030: Österreich, Finnland, die Niederlande und Frankreich zeigten sich entschlossen, das Klimaziel auf 55 Prozent zu erhöhen. Polen hingegen äußerte sich zurückhaltend.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte, sich für eine Einigung im Rat auf ein schärferes Klimaziel für 2030 noch in diesem Jahr einzusetzen. Schulze präsentierte außerdem Schwerpunkte ihres Ressorts für die anstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Klimaschutz, Artenschutz und eine nachhaltige Digitalisierung.

Der ebenfalls zugeschaltete Vizekommissionspräsident Frans Timmermans, verantwortlich für den europäischen Green Deal und Klimakommissar, machte Druck auf die Minister*innen, die Billionen Euro für eine ökologisch nachhaltige Zukunft zu verwenden. Die nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten (NECPs) sollen als Leitfaden für staatliche Konjunkturprogramme dienen, zusätzlich soll das „Do-No-Harm“-Prinzip Anwendung finden.

Alternde Gesellschaft, technologischer Wandel und Nachhaltigkeit

Passend zu den Diskussionen im Umweltrat empfiehlt die Europäische Umweltagentur (EEA) in einem am Mittwoch erschienenen Bericht, die europäische Umweltgesetzgebung besser in alle Politikbereiche zu integrieren, wenn die EU am Ziel einer nachhaltigen, treibhausgasneutralen Zukunft festhalten wolle. Dem Umweltschutz eine größere Rolle einzuräumen, sei zentral angesichts der zu erwartenden Veränderungen, die der demografische und der technologische Wandel sowie der Wettbewerb um öffentliche Gelder mit sich bringen werde.

Ausblick

Unter deutschem Ratsvorsitz findet voraussichtlich am 30. September und 01. Oktober ein informeller Umweltrat statt. Am 23. Oktober und 17. Dezember soll der Umweltrat formell tagen. Weitere Termine für sämtliche Ratsformationen finden sich bereits auf der Website der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

DNR: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V. direkter Link zum Artikel