Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans

Umweltamt koordiniert die Umsetzung der Einzelbeschlüsse aus dem Vergleich zwischen dem Land NRW und der Deutschen Umwelthilfe

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Dortmund und der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) haben sich im Januar dieses Jahres vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet (Teil-Plan Ost) der Bezirksregierung Arnsberg geeinigt.


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Das Ziel ist es, den Immissionsgrenzwert für NO2 (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft – gemittelt auf das Jahr) so schnell wie möglich im ganzen Stadtgebiet einzuhalten.

Der Vergleich beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig die Luft in der ganzen Stadt verbessern sollen.

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen muss in dem jeweils vorgegebenen Zeitrahmen erfolgen, der im Vergleich genannt ist.

Um sich jederzeit einen aktuellen Überblick verschaffen zu können, gibt es nun eine Übersicht aller Eckpunkte, in der Ampelsymbole anzeigen, wie weit fortgeschritten jede einzelne Maßnahme ist.

Maßnahmen-Monitoring online

Auch die Messewerte der drei Stationen, in deren Umfeld die kurzfristigen Maßnahmen ergriffen werden, werden einsehbar sein. Ihre weitere Entwicklung kann auf diese Weise verfolgt werden. Zur Beurteilung dazu gehören auch die Ergebnisse der regelmäßigen Verkehrszählungen.

Das Monitoring-System wurde nicht nur für das verwaltungsinterne Controlling entwickelt. Es soll auch der Öffentlichkeit, dem Land NRW und der Umwelthilfe regelmäßige Updates über den Stand der Dinge in Dortmund ermöglichen. Zur Ratssitzung am 13. Februar 2020 wurde es den Ratsvertreter*innen erstmalig vorgelegt.

Das Maßnahmen-Monitoring kann ab sofort von allen Dortmunder*innen online abgerufen werden. Dafür wurde extra die leicht zu merkende Kurz-Domain "saubereluft.dortmund.de" eingerichtet.

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