Viele Maßnahmen für bessere Luft

Ab Dienstag, den 22. Januar, beginnt die Offenlage des Luftreinhalteplans für Darmstadt und damit die Öffentlichkeitsbeteiligung

„Mit dem Luftreinhalteplan soll die Luftqualität in Darmstadt verbessert werden. Der Plan beinhaltet die Maßnahmen der Stadt Darmstadt zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte und berücksichtigt das Ergebnis der außergerichtlichen Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.


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„Darmstadt hat mit seinem zukunftsweisenden Green-City-Plan die Basis für den Luftreinhalteplan gelegt. Die engagierten Maßnahmen werden in Darmstadt für eine moderne Mobilität, für bessere Luft und mehr Lebensqualität sorgen. Allerdings liegen die Belastungen an der Hügelstraße und der Heinrichstraße so hoch, dass Verkehrsbeschränkungen auf diesen Straßen leider unvermeidbar sind“, erklärte Ministerin Hinz. „Wir konnten die Beeinträchtigungen aber so gering wie möglich halten. Außerdem werden Übergangsfristen und Ausnahmen gewährt“, erklärte Ministerin Hinz.

Der vorgelegte Luftreinhalteplan enthält vielfältige Maßnahmen im Bereich Ausbau und Förderung der Elektromobilität, des Öffentlichen Nachverkehrs und des Radverkehrs, verschiedene Maßnahmen im Verkehrsmanagement und eine automatisierte Überwachung des bereits bestehenden LKW-Durchfahrverbots. Die Hügelstraße und die Heinrichstraße werden für Diesel bis Euronorm 5 und Benziner bis Euronorm 2 ab Mitte 2019 gesperrt werden. Ausgenommen sind zum Beispiel Rettungswagen, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Übergangsregelungen mit Verlängerungsoption gelten für Anwohnerinnen und Anwohner. „Nachgerüstete Fahrzeuge können weiterhin durch die beiden Straßen fahren. Es ist an der Bundesregierung die Nachrüstungen auf Kosten der Automobilindustrie zu ermöglichen, denn die betrogenen Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben“, ergänzte Hinz.

Der Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans wird in der Zeit vom 22. Januar 2018 bis einschließlich 21. Februar 2018 im Technischen Rathaus der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bessunger Straße 125, Block C, 1.OG (Umweltamt), 64295 Darmstadt zur Einsichtnahme ausgelegt. Er steht auch ab dem 22. Januar auf der Homepage des Hessischen Umweltministeriums unter

umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung sowie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter https://www.hlnug.de/themen/luft/luftreinhalteplaene/publizierte-luftreinhalteplaene-nach-eu-recht.html zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.

In der Zeit vom 22. Januar 2019 bis einschließlich 7. März 2019 können Anregungen, Bedenken und Einwendungen schriftlich oder elektronisch unter dem Stichwort „Luftreinhalteplanentwurf Darmstadt“ an das Umweltministerium gerichtet werden:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel