VKU begrüßt Ausnahme für kleinere kommunale Gesellschaften:

„Wir wollen handeln und in Nachhaltigkeit investieren, statt Zeit zu verlieren mit Berichten, die keinen Mehrwert haben“ 

Der Bundesrat hat am Freitag zu dem  von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) Stellung genommen.


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Die Europäische Union möchte mit der Richtlinie große Unternehmen verpflichten, ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Der Nachhaltigkeitsbericht soll in standardisierter Weise über eine Vielzahl von Datenpunkten aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung informieren.

 

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Der Bundesrat hat sich heute für eine Regelung ausgesprochen, die einen enormen Bürokratiezuwachs für kleinere kommunale Unternehmen verhindert. Die Regelungen sehen vor, dass kleine Unternehmen keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Das ist eine gute Nachricht für mehrere tausend kommunale Unternehmen. Für diese Ausnahme hat sich der VKU eingesetzt. Mit dieser Regelung kann eine 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes erreicht werden. Nun ist es dringend notwendig, dass Bundesregierung und Bundestag den Vorschlag auch aufgreifen.

Völlig unstrittig bleibt, dass die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen für die Kommunen und ihre Unternehmen einen zentralen Stellenwert hat. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie ist aber ein Instrument ausschließlich für große Unternehmen. So sieht es auch die EU-Richtlinie vor. Für kleinere Unternehmen sind die sehr komplexen Vorgaben weder geeignet noch verhältnismäßig.

Die kommunalen Unternehmen wollen in Nachhaltigkeit investieren, statt Zeit mit der Erstellung von Berichten zu verlieren, die für sie keinen Mehrwert haben.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel