Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Düsseldorf erfolglos
Das Land Nordrhein-Westfalen muss nicht mit einem Zwangsgeld wegen unzureichender Befolgung der gerichtlichen Entscheidungen zum Luftreinhalteplan Düsseldorf rechnen.
Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Anschluss an den im August durchgeführten Erörterungstermin (vgl. hierzu die Pressemitteilung vom 21. August 2018) mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit den entsprechenden Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt.
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