„Recht auf Reparatur“ kommt

Passend dazu hat in dieser Woche das EU Parlament das „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Das neue EU-Gesetzt soll die Abfallmengen deutlich reduzieren.


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Mit verlängerten Garantiezeiten von Geräten, günstigeren und umsetzbaren Reparaturen sowie einer verbesserten Verfügbarkeit von Ersatzteilen soll es einfacher werden, die „Lebenszeit“ von Gebrauchsgegenständen zu verlängern.

Laut EU Kommission fallen jährlich rund 35 Millionen Tonnen Abfall an, weil Verbraucher:innen sich für neue Produkte entscheiden, ohne die Option zu prüfen, vorhandene Geräte reparieren zu lassen und weiter zu nutzen.

Zukünftig werden Hersteller beziehungsweise Verkäufer verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Garantiezeiten kostenlose Reparatur anzubieten – ausgenommen hiervon sind nur Totalschäden. Eine Reparatur soll die Garantiezeit um ein Jahr verlängern. Auch soll der Zugang zu Ersatzteilen, Anleitungen und Diagnosetools vereinfacht werden.

Die Richtlinie könnte nach einer Einigung in den Mitgliedsstaaten noch vor der Europawahl im Juni 2024 verabschiedet werden. Das wäre ein richtiger und wichtiger Schritt im Sinne der Ressourcenschonung.

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH